Der Traum Vieler ist es, von festen Arbeitszeiten befreit zu sein und vor allem, sich den Arbeitsplatz selbst auszusuchen. Falls Sie gerne als Freiberufler in Deutschland arbeiten möchten, dann gibt es einige Regeln die Sie beachten müssen. Hier können Sie alles genau nachlesen.
Ein Visum für Freiberufler benötigen Sie als visapflichtiger Staatsbürger, wenn Sie für einen längeren Zeitraum in Deutschland freiberuflich leben und arbeiten wollen. Das Freiberuflervisum ermöglicht Ihnen die Einreise nach Deutschland und einen 3-monatigen Aufenthalt. Danach müssen Sie sich um eine Aufenthaltsgenehmigung bemühen, welche zunächst für bis zu 3 Jahre erteilt wird.
Man unterscheidet in Deutschland zwischen zwei Formen von Selbstbeschäftigung: Freiberufler und Selbst-Ständigen (Gewerbetreibende). Beide können ein Visum beantragen, es gelten jedoch unterschiedliche Bestimmungen.
Das deutsche Steuerrecht definiert, was eine freiberufliche Tätigkeit ist. Dazu gehören nach Einkommensteuergesetz selbständig ausgeübte wissenschaftliche, künstlerische, schriftstellerische, unterrichtende oder erzieherische Tätigkeiten. Konkret zählen dazu die gelisteten Berufsgruppen. Wenn Sie sich für ein Freelancer-Visum bewerben, müssen Sie also nachweisen, dass Sie in einer der folgenden Kategorien arbeitstätig sind.
- Ärzte | - Architekten | - vereidigten Buchprüfer |
- Zahnärzte | - Handelschemiker | - Steuerbevollmächtigten |
- Rechtsanwälte | - Wirtschaftsprüfer | - Heilpraktiker |
- Notare | - Steuerberater | - Dentisten |
- Patentanwälte | - beratenden Volks- und Betriebswirte | - Krankengymnasten |
- Vermessungsingenieure | - Dolmetscher | - Journalisten |
- Ingenieure | - Übersetzer | - Lotsen und ähnlicher Beruf |
Menschen, die freiberuflich im Kunst-und Literaturbereich, oder journalistisch tätig sind, können sich auch für ein Künstlervisum bewerben, welches jedoch nur in Berlin gilt. Falls keine der Kategorien auf Sie zutrifft, müssten Sie sich als Einzelunternehmer (Gewerbetreibende) bewerben.
Ein Visumsantrag sieht folgende Voraussetzungen vor:
Für fast jedes Land gibt es jedoch landesspezifische Vorrausetzungen. Informieren Sie sich daher unbedingt zuvor auf der Seite der Botschaft oder des Konsulats an ihrem jeweiligen Wohnort über die für Sie zutreffenden spezifischen Voraussetzungen und Dokumente.
Üblicherweise stellen Sie den Visaantrag bei der Deutschen Botschaft oder dem Konsulat, in dem Land, in dem Sie derzeit leben.
Die derzeitigen Kosten für das Visum liegen bei 75 €. Es kann jedoch zu Abweichungen bei einigen Nationalitäten kommen. Die Bearbeitungszeit kann sich auf mindestens 3 Monate belaufen. Es wird daher dazu geraten sich mehrere Monate vor dem Antritt der Reise nach Deutschland zu bewerben.
Nach Erhalt des Visums und Ihrer Einreise sollten Sie ihr Visum innerhalb von 3 Monaten in eine Aufenthaltsgenehmigung für Freiberufler bei der lokal zuständigen Ausländerbehörde eintauschen. Diese benötigen Sie um schließlich tatsächlich in Deutschland arbeiten und leben zu können. Die Aufenthaltsgenehmigung kann bis zu 140 € kosten. Um diese zu erhalten, müssen Sie weitere Punkte nachweisen, wie etwa: Wohnsitz, Einkommen, Rentenplan, mögliche anstehende Projekte.
Um Ihre freiberufliche Tätigkeit zu beginnen, müssen Sie sich bei einem deutschen Finanzamt als Freiberufler registrieren. Dabei wird Ihnen eine Steuernummer zugeteilt. Sie zahlen also in Deutschland Ihre Steuern als Freiberufler.
Um als Freiberufler arbeiten zu können, müssen Sie einige Voraussetzungen erfüllen. Wenn dies gegeben ist, können Sie bei der Botschaft oder dem Konsulat des jeweiligen Ziellandes einen Antrag stellen. Danach stellen Sie einen Antrag auf ein Visum und reisen in das Zielland, wo sind dann bei der Ausländerbehörde eine Aufenthaltsgenehmigung beantragen. Wichtig ist, dass Sie sich umfassend über alle Schritte informieren, da das Arbeiten in einem fremden Land mit vielen bürokratischen Schritten verbunden ist.