Sie möchten beispielsweise ein Haus oder ein Grundstück erwerben? In diesem Fall werden Sie sehr wahrscheinlich dazu aufgefordert, dem Verkäufer eine Unbedenklichkeitsbescheinigung auszuhändigen. Innerhalb des deutschen Verwaltungswesens spielt dieses Dokument eine wichtige Rolle.
Was damit über Ihre Person oder das Unternehmen ausgesagt wird, möchten wir Ihnen im heutigen Artikel erklären. Erfahren Sie ebenso, wo Sie diese Unterlagen anfordern und welche Kosten damit verbunden sind. Zwar soll sich unser Bericht um das steuerliche Dokument drehen. Dennoch möchten wir Ihnen ebenfalls mitteilen, welche Unbedenklichkeitsbescheinigungen es noch gibt.
Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist ein Nachweis, dass keine offenen Verbindlichkeiten gegenüber dem Finanzamt oder einer anderen zuständigen Behörde bestehen.
Sowohl Privatpersonen, Unternehmen, aber auch öffentliche Einrichtungen werden bei unterschiedlichen Transaktionen aufgefordert, diese Bescheinigung vorzulegen.
Es gibt verschiedene Arten von Unbedenklichkeitsbescheinigungen, die sich je nach Zweck und ausstellender Institution unterscheiden:
Am häufigsten wird das Dokument beim Kauf eines Grundstücks oder einer Immobilie benötigt. Die Grundbuchämter sind angehalten, bei Umschreibungen im Grundbuch eine Unbedenklichkeitsbescheinigung vom Käufer entgegenzunehmen. Hierüber wird belegt, dass die Höhe der Grunderwerbsteuer bezahlt wurde.
Weiter kann ein Nachweis steuerlicher Schuldenfreiheit notwendig werden bei:
Die Bescheinigung kostet in der Regel zwischen 5 und 15 Euro. Diese Kosten sind je Bundesland variabel.
Per Online-Meldeverfahren ist die Antragstellung denkbar einfach. Entweder wird sie von einem zugelassenen Entgeltabrechnungsprogramm herausgegeben, oder online über das Meldeportal Elster.
Tätigen Sie den Kauf einer Immobilie, ist es üblich, dass der Notar die Beantragung beim Finanzamt übernimmt. Hierzu muss die vollständige Bezahlung der Grunderwerbsteuer nachgewiesen werden. Wurde sie beglichen, erfolgt die Ausstellung der Behörde. Es wird belegt, dass keine steuerlichen Bedenken vorliegen. Der Eintragung als Eigentümer im Grundbuch steht somit nichts im Wege.
Ausnahmen: Eine Unbedenklichkeitsbescheinigung ist nicht erforderlich, wenn beim Kauf von Grundstücken oder Immobilien keine Gewerbesteuer anfällt. Dies gilt bei Schenkungen, Erbschaften, Verkäufen zwischen Verwandten ersten oder zweiten Grades oder wenn der Grundstückspreis unter 2500 Euro liegt.
Für die Antragstellung beim Finanzamt wird ein Pass oder ein gültiger Personalausweis benötigt. Dies obliegt dem Identitätsnachweis Ihrer Person. Zusätzlich nennen Sie Ihre Steuer-ID oder Steuernummer.
Unternehmen, die das Dokument beantragen, legen einen Handelsregisterauszug oder eine Gewerbeanmeldung vor.
Die Aushändigung dauert in der Regel circa 4 Wochen. Ist diese Zeit verstrichen, ist eine Nachfrage beim zuständigen Finanzamt ratsam. Im Anschluss gilt es, die Unbedenklichkeitsbescheinigung persönlich abzuholen!
In erster Linie dient die Unbedenklichkeitsbescheinigung des Kaufs einer Immobilie oder eines Grundstücks. Sie belegen damit, dass Sie die Grunderwerbsteuer entrichtet haben. Es ist somit möglich, sich ins Grundbuch als neuer Eigentümer eintragen zu lassen. Aber auch bei einer Finanzierung wird sie benötigt. Sie zeigen, dass die Grundsteuer bezahlt wurde.
Darüber hinaus werden auch von Krankenkassen, Universitäten oder der Zulassungsstelle spezialisierte Bescheinigungen ausgestellt. Allesamt belegen diese, dass Sie Ihre Altlasten beglichen haben. Neuanschaffungen können dann getätigt werden.