In Deutschland können Sie in einem Testament regeln, was mit Ihrem Vermögen und mit Ihren Besitztümern nach Ihrem Tod geschehen soll. Es gibt verschiedene Testamente und unterschiedliche Methoden, ein Testament zu erstellen. Welche genau diese sind und was Sie bei der Erstellung beachten müssen, erfahren Sie in unserem Artikel.
In Deutschland regelt normalerweise der Gesetzgeber die Erbfolge. Dabei geht der Nachlass nach dem Ableben einer Person in der Regel an deren nächste Angehörige wie Kinder, Ehegatte oder Eltern.
Oft sind familiäre Situationen aber kompliziert und es können Uneinigkeiten und Streitereien über das Erbe entstehen. Oder aber, es soll jemand einen Teil der Erbschaft erhalten, der kein Familienmitglied ist. In solchen Fällen ist es ratsam, ein Testament zu erstellen und somit die Erbfolge individuell gesetzlich festzulegen.
Das Testament hebt die gesetzliche Erbfolge auf und entscheidet stattdessen, wer was erbt und ob jemand enterbt werden soll. Achtung: Auch im Falle einer Enterbung behalten die gesetzlichen Erben ihren Anspruch auf den Pflichtanteil.
Vielleicht interessiert Sie auch, wie Sie eine Sterbeurkunde beantragen können oder wie die Hinterbliebenenrente in Deutschland funktioniert.
Ein gültiges Testament kann in Deutschland jede volljährige, testierfähige Person errichten. Testierfähig bedeutet eine Person ist:
Wo ein Testament erstellt wird, hat dabei keine Auswirkungen auf die Gültigkeit. Falls Sie aber ein Testament im Ausland errichten, sollten Sie dafür sorgen, dass dieses seinen Weg zurück nach Deutschland findet, damit es der Verwaltung des Nachlasses dienen kann.
Es gibt zwei verschiedene Arten, ein Testament zu erstellen:
Wie der Name verrät, muss diese Art des Testaments handschriftlich und eigenhändig erstellt werden. Folgende Voraussetzungen müssen darüber hinaus erfüllt sein, damit das Dokument gültig ist:
Das eigenhändige Testament kann jederzeit verändert oder widerrufen werden. Änderungen müssen Sie wiederum mit dem Datum und Ihrer Unterschrift vermerken, damit diese gültig sind.
Der Vorteil bei dieser Art des Testaments ist, dass Sie es jederzeit und ohne Notar oder Anwalt erstellen können. Wir empfehlen Ihnen aber dennoch, Ihr Testament von einem Rechtsanwalt für Erbrecht überprüfen zu lassen. Ansonsten kann es schnell zu Formfehlern kommen, durch die das Dokument ungültig wird.
Ein weiterer Nachteil dieses Testaments ist, dass es oft zu Hause aufgehoben wird und somit schnell verloren geht. Um dies zu verhindern, sollten Sie Ihr Testament beim zuständigen Amtsgericht verwahren lassen. Die Hinterlegung kostet einmalig 75 €. Darüber hinaus müssen Sie 18 € für die Eintragung ins zentrale Testamentsregister bezahlen.
Sie können Ihren letzten Willen auch von einem Notar errichten lassen. In diesem Fall teilen Sie Ihrem Notar Ihre Wünsche entweder mündlich oder schriftlich mit und dieser verfasst dann das Testament.
Der Vorteil am notariellen Testament ist, dass der Notar über die gesetzlichen Formvorschriften Bescheid weiß, und so Formfehler vermieden werden. Auch ist Ihr öffentliches Testamen automatisch notariell beglaubigt. Der Notar kümmert sich darüber hinaus um die Verwahrung des Testaments, sodass dieses nicht verloren gehen oder zerstört werden kann.
Es gibt auch verschiedene Sonderformen des Testaments:
Das gemeinschaftliche Testament wird von Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern gemeinsam erstellt. Beachten Sie jedoch, dass das gemeinschaftliche Testament auch nur von beiden (Ehe-)Partnern gemeinsam geändert werden kann.
Das Nottestament eignet sich nur für den absoluten Notfall. Liegt der Erblasser im Sterben oder schwebt in akuter Lebensgefahr, so kann er in Anwesenheit von mindestens drei Zeugen ein mündliches Testament abgeben. Einer der Zeugen muss dieses schriftlich aufzeichnen.
Der Erbvertrag ist keine Form des Testaments, sondern ein Vertrag, in dem der Erblasser und die Erben sich über die Verwaltung des Nachlasses einigen. Hier werden oft auch Übereinkünfte wie ein lebenslanges Wohnrecht vereinbart.
Vorlagen und Muster zu den verschiedenen Testamenten stehen Ihnen online kostenlos zur Verfügung.
Mit Ihrem Testament entscheiden Sie selbst, wer Ihr Vermögen erbt. Sie können Ihr Testament entweder eigenhändig und handschriftlich aufsetzen, oder von Ihrem Notar ein öffentliches Testament errichten lassen. Beide Formen sind rechtsgültig.
Es gibt verschiedene Sonderformen des Testaments wie das gemeinschaftliche Testament oder das Nottestament. Die Erbschaft kann alternativ auch in einem Erbvertrag geregelt werden.
Wie hoch die Kosten für ein Testament sind, hängt davon ab, ob Sie sich für ein eigenhändiges oder ein notarielles Testament entscheiden und im zweiten Fall auch davon, wie hoch der Wert Ihres Nachlasses ist.