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In Deutschland können Sie in einem Testament regeln, was mit Ihrem Vermögen und mit Ihren Besitztümern nach Ihrem Tod geschehen soll. Es gibt verschiedene Testamente und unterschiedliche Methoden, ein Testament zu erstellen. Welche genau diese sind und was Sie bei der Erstellung beachten müssen, erfahren Sie in unserem Artikel.

Das Testament regelt Ihren letzten Willen und bestimmt, wer nach Ihrem Tod Ihr Vermögen erbt.

Was ist ein Testament?

In Deutschland regelt normalerweise der Gesetzgeber die Erbfolge. Dabei geht der Nachlass nach dem Ableben einer Person in der Regel an deren nächste Angehörige wie Kinder, Ehegatte oder Eltern.

Oft sind familiäre Situationen aber kompliziert und es können Uneinigkeiten und Streitereien über das Erbe entstehen. Oder aber, es soll jemand einen Teil der Erbschaft erhalten, der kein Familienmitglied ist. In solchen Fällen ist es ratsam, ein Testament zu erstellen und somit die Erbfolge individuell gesetzlich festzulegen.

Das Testament hebt die gesetzliche Erbfolge auf und entscheidet stattdessen, wer was erbt und ob jemand enterbt werden soll. Achtung: Auch im Falle einer Enterbung behalten die gesetzlichen Erben ihren Anspruch auf den Pflichtanteil.

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Wer kann ein Testament aufsetzen?

Ein gültiges Testament kann in Deutschland jede volljährige, testierfähige Person errichten. Testierfähig bedeutet eine Person ist:

  • volljährig (Ausnahme: Ab 16 Jahren können Personen ein Testament erstellen, dieses muss jedoch zwingend notariell beglaubigt werden),
  • urteilsfähig, leidet also nicht unter Krankheiten oder Konditionen, welche die Urteilsfähigkeit beeinträchtigen (Bsp.: Demenz, Alzheimer,...),
  • nicht unter Drogen- oder Alkoholeinfluss und
  • bei vollem Bewusstsein und fähig, sich schriftlich, mündlich oder mithilfe der Gebärdensprache zu verständigen.

Wo ein Testament erstellt wird, hat dabei keine Auswirkungen auf die Gültigkeit. Falls Sie aber ein Testament im Ausland errichten, sollten Sie dafür sorgen, dass dieses seinen Weg zurück nach Deutschland findet, damit es der Verwaltung des Nachlasses dienen kann.

Wie erstelle ich ein Testament?

Es gibt zwei verschiedene Arten, ein Testament zu erstellen:

1. Handschriftliches Testament (eigenhändiges Testament)

Wie der Name verrät, muss diese Art des Testaments handschriftlich und eigenhändig erstellt werden. Folgende Voraussetzungen müssen darüber hinaus erfüllt sein, damit das Dokument gültig ist:

  • Ort und Datum der Errichtung müssen angegeben sein,
  • • das Testament muss mit Vor- und Nachnamen am Textende unterschrieben sein,
  • • das Testament muss die vollständigen Namen der Erben angeben und
  • • das Testament muss vereinbar mit dem geltenden Recht sein.

Das eigenhändige Testament kann jederzeit verändert oder widerrufen werden. Änderungen müssen Sie wiederum mit dem Datum und Ihrer Unterschrift vermerken, damit diese gültig sind.

Vor- und Nachteile

Der Vorteil bei dieser Art des Testaments ist, dass Sie es jederzeit und ohne Notar oder Anwalt erstellen können. Wir empfehlen Ihnen aber dennoch, Ihr Testament von einem Rechtsanwalt für Erbrecht überprüfen zu lassen. Ansonsten kann es schnell zu Formfehlern kommen, durch die das Dokument ungültig wird.

Ein weiterer Nachteil dieses Testaments ist, dass es oft zu Hause aufgehoben wird und somit schnell verloren geht. Um dies zu verhindern, sollten Sie Ihr Testament beim zuständigen Amtsgericht verwahren lassen. Die Hinterlegung kostet einmalig 75 €. Darüber hinaus müssen Sie 18 € für die Eintragung ins zentrale Testamentsregister bezahlen.

2. Öffentliches Testament (notarielles Testament)

Sie können Ihren letzten Willen auch von einem Notar errichten lassen. In diesem Fall teilen Sie Ihrem Notar Ihre Wünsche entweder mündlich oder schriftlich mit und dieser verfasst dann das Testament.

Vor -und Nachteile

Der Vorteil am notariellen Testament ist, dass der Notar über die gesetzlichen Formvorschriften Bescheid weiß, und so Formfehler vermieden werden. Auch ist Ihr öffentliches Testamen automatisch notariell beglaubigt. Der Notar kümmert sich darüber hinaus um die Verwahrung des Testaments, sodass dieses nicht verloren gehen oder zerstört werden kann.

Welche Arten des Testaments gibt es?

Es gibt auch verschiedene Sonderformen des Testaments:

Gemeinschaftliches Testament:

Das gemeinschaftliche Testament wird von Eheleuten oder eingetragenen Lebenspartnern gemeinsam erstellt. Beachten Sie jedoch, dass das gemeinschaftliche Testament auch nur von beiden (Ehe-)Partnern gemeinsam geändert werden kann.

Nottestament:

Das Nottestament eignet sich nur für den absoluten Notfall. Liegt der Erblasser im Sterben oder schwebt in akuter Lebensgefahr, so kann er in Anwesenheit von mindestens drei Zeugen ein mündliches Testament abgeben. Einer der Zeugen muss dieses schriftlich aufzeichnen.

Erbvertrag als Alternative:

Der Erbvertrag ist keine Form des Testaments, sondern ein Vertrag, in dem der Erblasser und die Erben sich über die Verwaltung des Nachlasses einigen. Hier werden oft auch Übereinkünfte wie ein lebenslanges Wohnrecht vereinbart.

Vorlagen und Muster zu den verschiedenen Testamenten stehen Ihnen online kostenlos zur Verfügung.

Mit dem Testament den letzten Willen gesetzlich festlegen

Mit Ihrem Testament entscheiden Sie selbst, wer Ihr Vermögen erbt. Sie können Ihr Testament entweder eigenhändig und handschriftlich aufsetzen, oder von Ihrem Notar ein öffentliches Testament errichten lassen. Beide Formen sind rechtsgültig.

Es gibt verschiedene Sonderformen des Testaments wie das gemeinschaftliche Testament oder das Nottestament. Die Erbschaft kann alternativ auch in einem Erbvertrag geregelt werden.

Wie hoch die Kosten für ein Testament sind, hängt davon ab, ob Sie sich für ein eigenhändiges oder ein notarielles Testament entscheiden und im zweiten Fall auch davon, wie hoch der Wert Ihres Nachlasses ist.