Sie möchten zu Bildungszwecken nach Deutschland kommen? Dann heißt es zunächst: Auswärtiges Amt, Visum beantragen. Wir erklären Ihnen, wie Sie ein Studienvisum beantragen, welche Vorgaben zu erfüllen sind - und was der Studienstandort Deutschland zu bieten hat.
Mit einem Studentenvisum oder Sprachvisum können Sie länger als 90 Tage in Deutschland bleiben, um einen Sprachkurs (Visum), ein Studium, eine Berufsausbildung oder Schulbildung zu absolvieren. Es gibt drei Arten von Studentenvisa:
Es kommt jedoch auf das Herkunftsland an, ob Sie ein Visum brauchen oder nicht. Informieren Sie sich hierzu bei der deutschen Botschaft bzw. dem deutschen Konsulat in Ihrem Heimatstaat.
EU-, EWR- und Schweizer Bürger können ohne Visuum in Deutschland studieren. Es gibt auch einige Länder, deren Staatsbürger zunächst nach Deutschland kommen und erst hier eine Aufenthaltserlaubnis beantragen können. Welche das sind, lesen Sie hier.
Alle anderen Staatsbürger müssen vorab ihr Visum schon beantragen. Genaueres finden Sie hier.
Deutschland hat ein sehr gutes Bildungssystem, das noch dazu günstig ist. Die Universitäten haben ein sehr hohes Niveau, was dir einen guten Abschluss garantiert. Fällig werden nur geringe Semesterbeiträge von höchstens 350 Euro - inkludiert ist das Öffiticket hier übrigens auch schon.
Sie können auch während deines Studiums schon den Wirtschaftsstandort Deutschland nutzen: Knüpfen Sie Kontakte, sammeln Sie erste Arbeitserfahrung nebenbei oder entscheiden Sie sich gleich für ein duales Studium bei einem Unternehmen.
Auch die hohe Sicherheit, das internationale Netzwerk und die offene Gesellschaft sprechen für den Studienstandort Deutschland.
Die Auswärtiges Amt Visabestimmungen variieren je nach Herkunftsland leicht. Grundsätzlich können Sie jedoch ein Studienvisum beantragen, wenn Sie
Sie müssen Ihr Visum einige Monate im Voraus beantragen. Kümmern Sie sich so schnell wie möglich darum, da die Abläufe sehr lange dauern können!
Sie benötigen im Regelfall folgende Dokumente:
Erkundigen Sie sich aber bei der deutschen Botschaft Ihres Heimatlandes, ob für Sie zusätzliche Regelungen gelten.
Es gibt Touristenvisa, Sprachvisum, das Visum zur Studienbewerbung und das Visum zu Studienzwecken. Informieren Sie sich, welches Visum in Ihrem Fall das richtige ist. Eine Umwandlung später ist meistens nicht möglich, das heißt, Sie müssten dann ausreisen. Besonders bei Sprachvisa (Deutschland) sollten Sie gut aufpassen.
Zeugnisse übersetzen lassen, sich krankenversichern, die Sprachkenntnisse zertifizieren: Die Unterlagen zusammenzusammeln bedeutet meist bereits im Vorfeld viel Arbeit. Beginnen Sie rechtzeitig, bei den entsprechenden Stellen nachzufragen und fertigen Sie beglaubigte Kopien an.
Der Antrag inklusive Unterlagen muss ausgefüllt zur Auslandsvertretung Deutschlands in Ihrem Land. Hier finden Sie eine Übersicht. Hier finden Sie einen Vordruck in Deutsch und Englisch, in anderssprachigen Ländern gibt es das Formular aber auch in weiteren Sprachen.
Sobald Sie ein Visum haben, können Sie einreisen nach Deutschland. Aber Achtung: Egal, ob Visum zur Studienbewerbung oder Visum zu Studienzwecken: Innerhalb von 90 Tagen müssen Sie handeln.
Studienbewerbung: Sie bekommen einen Studienplatz und ändern Ihr Visum zu einem Visum zu Studienzwecken.
Studienzwecke: Sie gehen zur Ausländerbehörde für Ihren Aufenthaltstitel in Deutschland.
Sie haben 18 Monate Zeit, um nach Ihrem Abschluss einen Job zu finden. Dann können Sie Ihr Visum verlängern, indem Sie es umwandeln.
Beide Studienvisa sind zunächst 90 Tage gültig. Sie müssen innerhalb dieser Zeit umgewandelt werden in eine Aufenthaltserlaubnis, damit Sie bleiben können.
Nach Ihrem Studienabschluss haben Sie 18 Monate Zeit, um sich in Deutschland auf Jobs zu bewerben. Sind Sie erfolgreich, können Sie danach ein Arbeitsvisum bekommen.
Hat man während des Studienvorbereitung Visum Arbeitserlaubnis? Für Besucher von Sprachkursen und Studienkollegen gilt: Sie dürfen nur arbeiten, wenn es eine Zustimmung der Agentur für Arbeit und der Ausländerbehörde gibt. Außerdem ist ein Nebenjob nur in der vorlesungsfreien Zeit möglich.
EU-, EWR- und Schweizer Studierende können genau wie Deutsche bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten. Alle anderen können im folgenden Umfang jobben:
Ausnahme: Sie sind wissenschaftliche Hilfskraft, hier sind mehr Stunden möglich.
Wer für ein Studium, eine Schule oder eine Ausbildung nach Deutschland kommt, braucht in den meisten Fällen ein Studienvisum. Dieses kann zunächst für die Bewerbung, aber auch direkt für den Studienstart ausgestellt werden. Nach drei Monaten spätestens muss es in einen Aufenthaltstitel umgewandelt werden.
Sie wenden sich für den Antrag und bei allen Fragen an die deutsche Vertretung in Ihrem Heimatland. Da jedes Land andere Vorgaben hat, können Voraussetzungen, benötigte Dokumente und Fristen sich leicht unterscheiden.