Sie oder Ihr Unternehmen sind steuerpflichtig in Deutschland, aber erhalten auch Einkünfte aus dem Ausland? Sie wollen eine Doppelbesteuerung Ihrer Einkünfte vermeiden und im Ausland von Steuern des ausländischen Staates freigestellt werden bzw. diese erstattet bekommen? Dann benötigen sie meistens eine deutsche Ansässigkeitsbescheinigung. Hier erklären wir Ihnen die entscheidenden Punkte dazu.
Eine Ansässigkeitsbescheinigung bestätigt Ihnen, dass Sie oder Ihr Unternehmen steuerlich in Deutschland ansässig sind und dort Steuern bezahlen. Die Bescheinigung müssen Sie einer ausländischen Finanzverwaltung vorlegen, wenn Sie dort von den Steuern freigestellt werden oder diese zurückerstattet bekommen wollen. Voraussetzung ist, dass Deutschland mit dem ausländischen Staat ein Abkommen zur Vermeidung der Doppelbesteuerung (DBA) abgeschlossen hat. Mit der vorliegenden deutschen Ansässigkeitsbescheinigung können Sie dann von dem Bezahlen ausländischer Steuern freigestellt werden oder auch Abgaben auf etwa Zinsen oder Dividenden erstattet bekommen.
Den Antrag können Sie bei Ihrem für Sie zuständigen örtlichen Finanzamt erhalten und ausfüllen. Sie können im Regelfall den Antrag aber auch telefonisch beantragen oder bei Komplikationen sogar über ihren persönlichen Steuerberater.
Bei dem Verfahren prüft das Finanzamt nach, ob die nötigen Voraussetzungen für eine Ansässigkeit in Deutschland bestätigt werden können. Falls Ihr Antrag erfolgreich sein sollte, bestätigt das Finanzamt dies direkt auf dem durch Sie eingereichten Formular.
Es ist für eine Ansässigkeitsbescheinigung von höchster Wichtigkeit, dass diese durch den Antragsteller ausschließlich auf einem offiziellen Vordruck beantragt werden darf.
Die Ansässigkeitsbescheinigung kann unter anderem auch bereits in den ausländischen Steuerfreistellungs- oder Erstattungsantrag integriert werden. Zu diesem Zweck stellt das Bundeszentralamt für Steuern (BZSt) Links mit den entsprechenden Internetseiten und Formularen der ausländischen Staaten für Sie bereit. Eine andere Möglichkeit ist außerdem, einfach das Formular der deutschen Bundesfinanzverwaltung zu für den Antrag zu verwenden. Dieses Formular kann dabei für alle Einkunftsarten genutzt werden.
Für den Antrag ist es notwendig, dass Sie diesen entweder als natürliche Person (z.B. als einfacher Gesellschafter einer Personengesellschaft) oder als juristische Person (z.B. als Eigner einer Kapitalgesellschaft wie einer GmbH) stellen. Zudem gilt für den Antragsteller:
Erforderliche Unterlagen für Sie sind das Formular für den schriftlichen Antrag, das zweifach eingereicht werden muss.
Beachten Sie, dass Sie den Antrag eigenhändig oder durch einen steuerlichen Bevollmächtigten unterschreiben und einreichen müssen.
Bei dem Prozess fallen keine Gebühren irgendwelcher Art für Sie an. Bei Schwierigkeiten und spezifischen Fällen kann jedoch in Ausnahmefällen ein Steuerberater hilfreich sein. Dieser bezieht dann selbstverständlich ein bestimmtes Honorar, für welches Sie aufkommen müssen.
Es sind keine Fristen für die Antragstellung zu beachten, da die Ansässigkeitsbescheinigung ganzjährig beantragt und auch bescheinigt werden kann. Zudem kann die Bescheinigung für spezifische Zeitpunkte und Zeiträume ausgestellt werden. Fragen Sie hier im Zweifel direkt nach.
Hier finden Sie die aktuelle Liste von Ländern, mit welchen Deutschland ein Doppelbesteuerungsabkommen beschlossen hat. Diese Länder kommen also für Sie in Frage.
Die Ansässigkeitsbescheinigung soll Sie und Ihr Unternehmen steuerlich entlasten, indem Sie die Doppelbesteuerung ihrer in Deutschland und im Ausland erzielten Einkünfte vermeiden. Die Beantragung erfolgt über einen zweifach ausgefertigten Antrag, der ausgefüllt und unterschrieben an das örtliche Finanzamt geschickt werden muss. Es gibt darüber hinaus noch andere Formen der Beantragung. Das Verfahren ist kostenfrei, außer Sie benötigen die Hilfe eines Steuerberaters.