Nicht nur in Großstäden wird das Wohnen immer teurer. Der Markt für soziale Wohngen in Deutschland ist leider klein, aber dennoch haben Menschen mit geringen Einkommen eine Chance auf Wohnraum für günstige Miete. Alles, was Sie hierzu wissen müssen, haben wir für Sie gesammelt.
Sozialwohnungen sind nach dem Wohnraumförderungsgesetzes (WoFG) geregelt. Dieser Wohnraum ist günstiger als vergleichbare Mietwohnungen, weil der Staat Subventionen dazugibt. Der Vermieter bekommt also finanzielle Förderung dafür, dass die Miete für die Mieter geringer ausfällt. Sie machen keinen Gewinn, sondern decken lediglich ihre eigenen Kosten durch die Mieteinnahmen.
Plötzliche Mieterhöhungen sind bei einer Wohnung mit Wohnungsberechtigungsschein nicht möglich. Die Höhe der Miete wird außerdem vom zuständigen Amt festgelegt und kann nicht individuell vom Vermieter bestimmt werden.
Für eine Person sind höchstens 50 qm vorgesehen. Pro weiterem Haushaltsmitglied sind zehn bis fünfzehn Quadratmeter mehr zulässig.
Der Wohnungsberechtigungsschein wird auch §5-Schein genannt. Die subventionierten Wohnungen dürfen nur an Menschen vermietet werden, die dieses Dokument besitzen. Es bestätigt nämlich, dass das Haushaltseinkommen unter einer bestimmten Grenze liegt. Den Schein lassen Sie sich bei Ihrem zuständigen Wohnungs- oder Bezirksamt ausstellen. Er ist für ein Jahr gültig und gilt nur in dem Bundesland, in dem er beantragt wurde.
Wer alle Voraussetzungen erfüllt und unter der Einkommensgrenze bleibt, bekommt den Berechtigungsschein in Typ A ausgestellt. In der Regel werden dann Wohnungen direkt von der Behörde an Sie vermittelt.
Ihr Einkommen liegt recht knapp über der festgelegten Grenze. Sie haben Anspruch auf eine vergünstigte Wohnung, allerdings nicht auf die ganz günstigen des Typ A. Außerdem müssen Sie selbst auf die Suche gehen: über Portale der Behörden oder online ist dies möglich.
Sowohl Einzelpersonen als auch Mehrpersonenhaushalte können Anspruch auf eine Sozialwohnung bekommen. In der Regel sind das Menschen mit geringem Einkommen, die sich anderweitig schwer tun auf dem Wohnungsmarkt.
Je nach Stadt fällt diese Höchstgrenze unterschiedlich aus. Wichtig ist, dass es allerlei Freibeträge gibt, die Sie von Ihrem tatsächlichen Bruttoeinkommen noch abziehen können. So landen mehr Menschen unter der Grenze, als sie zunächst vermuten würden.
Ihr zuständiges Wohnungs- oder Bezirksamt kann Ihnen hierzu individuelle Informationen geben. An der folgenden Tabelle können Sie sich in etwa orientieren:
Haushaltsgröße | Einkommensgrenze |
eine Person | 12.000 Euro pro Jahr |
zwei Personen | 18.000 Euro pro Jahr |
pro weiterer Person zusätzlich | 4.100 Euro pro Jahr |
pro weiterem Kind zusätzlich | 500 Euro pro Jahr |
Es gibt bei der Beantragung einer Sozialwohnung sogenannte Dringlichkeitsstufen. Menschen mit Behinderung oder auch Alleinerziehende werden dabei vorgereiht, sodass sie schneller eine Wohnung zur Verfügung gestellt bekommen können.
Kinder werden beim Einkommen außerdem als weitere Person und als Kind gewertet. Es werden pro Kind als 4.600 Euro auf die Einkommensgrenze aufgeschlagen.
Für geringe Kosten von zehn bis 20 Euro bekommen Sie bei Ihrem zuständigen Wohn- oder Bezirksamt einen Wohnberechtigungsschein. Hierzu weisen Sie das Einkommen von Ihnen und allen Haushaltsmitgliedern nach.
Sie können sich vorab beim zuständigen Amt informieren, wie lange in etwa die Wartezeit in Ihrer Stadt ist. Wer in einer höheren Dringlichkeitsstufe ist (wegen Schwangerschaft, Behinderung, einer bereits gekündigten Wohnung und vielen Gründen mehr), wird schneller vermittelt.
Haben Sie einen Typ B Schein, müssen Sie auf Onlineportalen selbst auf die Suche gehen.
Sie benötigen Einkommensnachweise sowie ggf. Nachweise über Ihren Aufenthaltstitel und/oder Ihrem gemeldeten Wohnort.
Gute Nachrichten: Selbst dann, wenn Sie in Zukunft ein höheres Einkommen haben, dürfen Sie in Ihrer Sozialwohnung bleiben. Es handelt sich meistens um langjährige Mietverträge.
Der Bezug von Bürgergeld, Rentenzahlungen u.v.m. ist kein Problem, solange Sie unter den Einkommensgrenzen bleiben. Folgende Leistungen zählen nicht zum Einkommen dazu, wenn es um einen Wohnungsberechtigungsschein geht: Pflichtbeiträge zur Krankenkasse oder Pflege- und Rentenversicherung, Kinderbetreuungskosten, Kindergeld, Einkommensteuern sowie das Wohngeld.
Rechnen Sie genau nach, ob Sie als Geringverdiener gelten - dann nämlich haben Sie eine Chance auf einen Wohnungsberechtigungsschein, der von Wohn- und Bezirksämtern ausgestellt wird. Mit diesem Schein haben Sie Anspruch auf Sozialwohnungen, die staatlich subventioniert werden und daher günstiger in der Miete sind.
Hierbei ist jedoch nicht nur das Einkommen wichtig, sondern auch Ihre Haushaltsgröße und ob beispielsweise Kinder oder zu pflegende Angehörige mit Ihnen zusammenwohnen. Die Regelungen sind von Ort zu Ort unterschiedlich - informieren Sie sich also unbedingt individuell und stellen Sie im Zweifel einen Antrag. Jede Menge Freibeträge machen es nämlich oft möglich, einen sogenannten WBS zu bekommen und auf die Warteliste für eine Sozialwohnung zu rutschen.