Mit nachhaltigen Energieformen können Sie nicht nur Gutes für die Umwelt tun, sondern auch als Privatperson profitieren. Sie erhalten nicht nur bei Neuanschaffung Förderungen, sondern auch reale Entlohnung dafür, dass Sie Strom ins Netz einspeisen. Wir haben uns angeschaut, was sich 2023 gesetzlich verändert hat und wie Sie jetzt besonders an Ihrer Photovoltaik Anlage verdienen können.
Mit der Solar-Förderung betreiben Sie Ihr Solardach nicht nur wirtschaftlicher, sondern sogar mit höheren Renditen. Sie ist anwendbar auf eine Aufdachanlage, auf gebäudeintegrierte Anlagen und auch auf Freilandanlagen für Photovoltaik.
Neu 2023: Sie dürfen die Anlage in Ihrem Garten montieren, wenn es auf dem Dach Ihres Hauses nicht möglich ist. Die Förderung erhalten Sie trotzdem.
Hintergrund ist das Erneuerbare Energien Gesetz (EEG), das regenerative Energieformen fördert. So bekommen Sie Zuschüsse in folgenden Fällen:
Dabei gibt es sowohl Investitionsförderungen, wenn Sie eine Solar Anlage anschaffen, als auch Förderungen, wenn sie bereits läuft. Sie bekommen dabei entweder einmalig einen Zuschuss, Unterstützung bei einem Kredit, einen eigenständigen Kredit für Ihr Solarprojekt oder auch Vergütung für den erzeugten Strom.
Gefördert werden Ihre Photovoltaik mit folgenden Programmen:
Auf Länderebene gibt es zumeist die Voraussetzung, dass Sie einen Speicher oder eine Wallbox mitinstallieren. Nur dann erhalten Sie Förderungen.
Sie streben eine Volleinspeisung an? Dann beachten Sie unbedingt, dass Sie Ihre Anlage Ihrem Netzbetreiber melden müssen. Die Frist dafür ist der 1. Dezember des Vorjahres.
Viele Anträge werden fällig, noch bevor die Solaranlage bei Ihnen in Betrieb geht. Informieren Sie sich also rechtzeitig bei den Förderstellen, wann Sie die Förderung beantragen müssen. Erst mit Förderbewilligung schließen Sie dann den Kaufvertrag wirklich ab.
Achtung: Leider sind auf Länderebene viele Zuschüsse bereits erschöpft und können nicht mehr beantragt werden. Darunter die Förderung BW, Niedersachsen und Hessen.
Hierbei helfen Ihnen häufig auch die Verkäufer von Solaranlagen. Zu staatlichen Unterstützungen durch Länder- oder Kommunenmittel informieren Sie sich auf jeden Fall auch in Ihrer Stadt oder Gemeinde.
Die Konditionen verbessern sich immer wieder, so auch 2023. Bleiben Sie also dran und stellen Sie gegebenenfalls neue Anträge für Fördermittel, auch wenn Ihre Anlage schon längst in Betrieb ist. So handeln Sie optimal wirtschaftlich.
Wer seit 30. Juli 2022 eine neue Anlage installiert hat, kann mit folgenden Beträgen rechnen:
Wie die Einspeisevergütung genau berechnet wird, lesen Sie für verschiedene Anlagengrößen hier genauer.
Wichtig ist für 2023, dass die Deckelung von 70% wegfällt, wenn es um die Einspeisung geht. Die Leistung der Solaranlagen muss also nicht mehr begrenzt werden wie in der Vergangenheit.
Außerdem müssen Sie keine Mehrwertsteuer zahlen, wenn Sie 2023 eine Solaranlage liefern und installieren lassen. Diese Regelung gilt für Solarmodule bis 30 kWp und außerdem auf Ersatzteile und Zubehör (beispielsweise Wechselrichter, Kabel und Speicher).
Wenn Sie Solaranlagen bis 30kWp auf Ihrem Einfamilienhaus haben oder eine Anlage mit höchstens 15 kWp auf Ihrer Immobilie anderer Art, entfällt die Einkommenssteuer. Das gilt auch für Einnahmen aus 2022. Hierfür gibt es eine Höchstleistung von 100 kWp pro steuerpflichtiger Person. Wichtig jedoch: Sie müssen sich immer noch beim Finanzamt diesbezüglich anmelden.
Die größte Veränderung ist das Ende der Deckelung, wenn es um Einspeisung ins Stromnetz geht. Die 70 Prozent Höchstgrenze aus der Vergangenheit gibt es nun nicht mehr.
Auch die Mehrwert- und Einkommenssteuer entfällt neuerdings in den meisten Fällen. Zudem gibt es erhöhte Einspeisevergütungen für Anlagen verschiedener Größe - auch als Eigenversorger.