Ein Schwerbehindertenausweis ist ein Nachweis über eine schwere Behinderung der sich ausweisenden Person. Das grüne Dokument ist in ganz Deutschland gültig und gibt auch Auskunft über den genauen Grad der Behinderung (GdB). Zusätzlich kann es ein Merkzeichen enthalten. Dieses gibt einen näheren Anhaltspunkt zu der Art der Behinderung:
Zusätzlich zum Namen und Lichtbild des Besitzers ist die Gültigkeitsdauer darauf niedergeschrieben.
Der Ausweis dient dem Nachweis gegenüber sämtlichen Behörden oder Arbeitgebern. Dadurch können spezifische Rechte oder Ausgleiche des Nachtteils eingefordert werden. Wenn sich ein Merkzeichen auf dem Ausweis befindet, ist zum Beispiel im Personennahverkehr eine unentgeltliche oder kostengünstigere Beförderung möglich.
Weitere Nachteilsausgleiche für Menschen mit Schwerbehindertenausweis können ein:
Grundsätzlich kann nicht jede Person mit Behinderung einen Schwerbehindertenausweis beantragen. Voraussetzung dafür ist eine Behinderung, die mindestens vom Grad 50 ist. Erst dann gilt man in Deutschland als schwerbehinderte Person.
Zunächst einmal benötigt man eine schriftliche Bestätigung des Behinderungsgrades. Diese muss man beim Versorgungsamt oder der im Bundesland zuständigen Behörde beantragen. Für einige Bundesländer ist das Antragsformular auch im Internet zu finden.
Im Antrag werden neben persönlichen Daten auch Angaben zur Behinderung, weiteren Erkrankungen, vergangenen und laufenden Behandlungen, sowie Krankenhaus- und Reha-Aufenthalten gefordert. Neben diesen Daten muss man einen Nachweis darüber erbringen können, dass man entweder seinen Wohnsitz in Deutschland innehat oder hier arbeitet. Alternativ genügt auch der Nachweis über den gewöhnlichen Aufenthalt im Land.
Die Beantragung des Ausweises ist in Deutschland grundsätzlich für alle Personen mit Schwerbehinderung kostenlos. Dies ist vor dem Hintergrund zu betrachten, dass Personen mit einer schweren Behinderung besonders hohe Kosten für Medikamente, Pflege und etwaige Ausstattungen zu tragen haben.
Die Dauer zur Bearbeitung des Antrages für den Ausweis kann variieren. Im Allgemeinen muss man aber von einer Bearbeitungsdauer von 3-6 Monaten ausgehen.
Für gewöhnlich wird ein Schwerbehindertenausweis zunächst für eine Dauer von maximal fünf Jahren vergeben.
Nur in besonderen Fällen kann ein Ausweis ohne zeitliche Begrenzung ausgestellt werden. Das ist der Fall, wenn eine bedeutende Verbesserung des aktuellen Zustandes nicht zu erwarten ist, also auch eine Verringerung des Behinderungsgerades in Zukunft unwahrscheinlich ist. Aus diesem Grund muss man in der Regel darauf achten, dass man frühzeitig vor Ablauf der Gültigkeit eine Verlängerung beantragt. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, sollte dies mindestens drei Monate vor Ablauf des Dokumentes tun.
Ein Ausweis kann zweimal verlängert werden, daher muss er, wenn es zu einer dritten Verlängerung kommt, neu beantragt werden. Hierfür wird dann auch ein neues Lichtbild benötigt.
Wichtig zu wissen ist, dass der Besitzer eines Schwerbehindertenausweises dazu verpflichtet ist, bedeutsame Verbesserungen oder Verschlechterungen des Gesundheitszustandes dem Versorgungsamt mitzuteilen. Dann folgt eine erneute Einstufung des Behinderungsgrades.