Wenn Sie in Deutschland in Rente gehen, bekommen Sie Ihre monatlichen Rentenzahlungen von der Rentenversicherung, kurz RV. Jede(r) ArbeitnehmerIn der/ die mindestens 5 Jahre lang in die RV eingezahlt hat, hat auf die reguläre Altersrente Anspruch. Diese 5-jährige Mindestversicherungszeit wird Wartezeit genannt. Auch zum Beispiel Kindererziehungszeiten, oder Zeiten der häuslichen Pflege werden hier berücksichtigt.
Finanziert wird die Rente durch den sogenannten Generationenvertrag, was heißt, Sie zahlen mit Ihren Beiträgen die Bezüge der aktuellen RentnerInnen und sobald Sie in Rente gehen, werden Ihre Bezüge dann von der nachkommenden Generation übernommen.
Die betriebliche Altersvorsorge (H2) Zusätzlich zur regulären Altersrente, haben Sie auch noch die Möglichkeit einer betrieblichen Altersvorsorge (bAV). Hier wird ein Teil Ihres Gehalts als Zusatzrente umgewandelt und direkt für die betriebliche Altersvorsorge verwendet. Eine Einzahlung in die bAV kann steuerliche Vorteile haben und Sie zahlen weniger an Sozialversicherungen.
Üblicherweise geht Ihr Arbeitgeber direkt auf Sie zu, um die Option der betrieblichen Altersvorsorge zu besprechen. Falls nicht, fragen Sie danach. Ihr Arbeitgeber ist nicht gezwungen, sich an Ihrer Alterssicherung finanziell zu beteiligen, aber Sie können eine betriebliche Altersversorgung verlangen, um so für Ihre Rente vorzusorgen.
Neben der Altersrente und der betrieblichen Altersvorsorge, können Sie auch noch privat vorsorgen. Hierzu eignen sich zum Beispiel Sparpläne oder Lebensversicherungen.
Das reguläre Renteneintrittsalter liegt aktuell bei 67 Jahren. Sie können aber auch früher in Rente gehen, dafür müssen Sie aber Abschläge in Kauf nehmen. Ausnahmen gibt es allerdings bei Erwerbsunfähigkeit. Wenn Sie aus gesundheitlichen Gründen Ihrer Arbeit nicht mehr nachkommen können, kann eine Rente wegen Erwerbsminderung Ihr Einkommen ersetzen, bzw. wenn Sie wegen Krankheit oder Behinderung weniger als 3 Stunden täglich arbeiten können. Wichtig dabei ist, dass Sie noch nicht die reguläre Altersrente beziehen.
Generell erhalten Sie derzeit mindestens 48 % Ihres Durchschnittseinkommens der letzten 45 Bezugsjahren an Rente. Die Berechnung erfolgt jedoch ganz individuell. Es wird berechnet, wie viele Jahre Sie gearbeitet und in die Rentenversicherung eingezahlt haben, ob Sie Kinder großgezogen haben, oder auch ob Sie voll oder teils-erwerbsfähig waren.
Eine Hochrechnung Ihrer Rente bekommen Sie jährlich von der Rentenversicherung zugesandt.
Falls Ihnen die Rente nicht zum Leben reicht, haben Sie entweder die Möglichkeit etwas dazu zu verdienen (bis zu 6.300 € im Kalenderjahr), oder Sie erhalten den Grundrentenzuschlag.
Der Grundrentenzuschlag wird Ihnen automatisch ausgezahlt, als Bonus zur bestehenden Rente. Er greift, wenn Sie lange mit geringem Verdienst gearbeitet oder Kinder erzogen haben. Grundvoraussetzung für den Grundrentenzuschlag ist, dass Sie mindestens 33 Jahre an Rentenzeiten angesammelt haben.
Wichtig zu wissen: Sie bekommen die Rente nicht automatisch, Sie müssen Sie beantragen. Den Antrag dafür müssen Sie bei der Rentenversicherung stellen. Wir empfehlen die Rentenzahlung mindestens drei Monate vor Rentenbeginn zu beantragen.
Um den Rentenantrag zu stellen, benötigen Sie folgende Dokumente:
Es kann sein, dass die Rentenversicherung noch zusätzliche Dokumente wie Geburtsurkunden oder Nachweise über Berufsausbildungen benötigt, bereiten Sie dies schon einmal vor.
Auch Witwen - und Witwerrenten müssen beantragt werden, genauso wie die Waisen- und Erziehungsrenten. All dies kann direkt auf der Website der Rentenversicherung gemacht werden.
- Das Deutsche Sozialversicherungssystem
- Beantragung/Verlängerung des deutschen Reisepasses und Personalausweises aus dem Ausland