Für Reisen ins Ausland benötigen Sie ein gültiges Reisedokument. Während innerhalb der Europäischen Union ein Personalausweis ausreichend ist, benötigen Sie für Reisen außerhalb der EU einen gültigen Reisepass. Wie Sie Ihren Reisepass erhalten, welche Vorgaben dieser erfüllen muss und mit welchen Kosten Sie rechnen müssen, erfahren Sie in unserem Blogartikel.
Der Reisepass ist ein amtlicher Lichtbildausweis, der Ihnen Reisen innerhalb und außerhalb Europas ermöglicht. Er wird von Ihrem zuständigen Bürgeramt oder im Ausland von der zuständigen Auslandsvertretung ausgestellt und
Im Reisepass stehen Daten zur ausstellenden Behörde, das Ausstellungsdatum und der letzte Tag der Gültigkeitsdauer. Darüber hinaus müssen sich darin Ihre Unterschrift, ein biometrisches Passfoto sowie folgende persönliche Daten befinden:
Ihr Reisepass enthält außerdem einen elektronischen Chip, auf dem Ihre biometrischen Daten (Lichtbild und Fingerabdrücke), persönliche Daten und Daten zum Dokument gespeichert sind.
Seit März 2017 wird der Reisepass der dritten Generation mit modernen Materialien und neuen Sicherheitsmerkmale ausgestellt. Folgende Maßnahmen sollen eine Fälschung erschweren:
Wenn Sie besonders viel reisen oder geschäftlich unterwegs sind, können Sie einen erweiterten Reisepass mit 48 Seiten beantragen. Sie haben so mehr Platz für Stempel, die Sie bei der Reise ins Ausland außerhalb der EU erhalten.
Sollten Sie dringend ein Reisedokument benötigen und auch ein Reisepass im Express-Bestellverfahren würde nicht mehr rechtzeitig ankommen, so kann Ihnen von der zuständigen Behörde direkt vor Ort ein vorläufiger Reisepass ausgestellt werden. Dieser Pass enthält keinen elektronischen Chip und ist nur für die Dauer Ihrer Reise, maximal aber 12 Monate gültig.
Dieser Pass kann nur für Kinder bis zum vollendeten 12. Lebensjahr ausgestellt werden. Er enthält ebenfalls keinen elektronischen Chip und hat eine Gültigkeitsdauer von 12 Monaten. Er muss jedoch nicht jedes Jahr ausgetauscht werden, sondern kann aktualisiert oder verlängert werden.
Achtung: Der Kinderreisepass wird ab Anfang 2024 abgeschafft. Danach muss auch für Kinder ein elektronischer Reisepass beantragt werden. Der Vorteil hierbei ist die erweiterte Gültigkeit. Manche Länder wie die USA ermöglichen eine visumfreie Einreise nur mit einem Reisepass mit elektronischem Chip.
Der Reisepass wird Ihnen in der Regel vom Bürgeramt Ihres Hauptwohnsitzes ausgestellt. Falls Sie als deutscher Staatsbürger im Ausland leben oder beim Reisen im Ausland einen neuen Pass beantragen müssen, wenden Sie sich an die deutsche Auslandsvertretung in Ihrem Reiseland. Das ist entweder die Botschaft oder das deutsche Konsulat.
Sie müssen online, per E-Mail oder telefonisch einen Termin vereinbaren und den Antrag persönlich stellen. Vor Ort müssen Sie Ihre Fingerabdrücke für den elektronischen Chip abgeben. Darüber hinaus müssen Sie folgende Unterlagen mitbringen:
Eine Verlängerung des abgelaufenen Reisepasses ist nur beim Kinderreisepass möglich. Der reguläre Reisepass kann nicht verlängert werden, sondern muss neu beantragt und ausgestellt werden.
Die Bearbeitungsdauer beträgt in der Regel mindestens 2 Wochen, kann jedoch auch länger sein. Sollten Sie Ihren Reisepass schneller benötigen, können Sie sich für die Express-Bestellung entscheiden. In diesem Fall ist der Reisepass nach 3 Werktagen abholbereit (sofern Sie ihn vor 12:00 beantragen).
Beachten Sie, dass einige Länder für die Einreise einen Reisepass verlangen, der noch mindestens 6 Monate lang gültig ist. Achten Sie also darauf, den Pass rechtzeitig zu beantragen.
Brauchen Sie bereits vorher die Dokumentennummer für die Reisebuchung, so können Sie diese bereits bei der Antragstellung erhalten.
Haben Sie Ihren Reisepass verloren oder wurde er gestohlen, so müssen Sie dies melden. Befinden Sie sich in Deutschland, so können Sie dies beim Bürgeramt oder bei der Polizei anzeigen.
Wenn Sie sich im Ausland befinden, müssen Sie den Verlust oder Diebstahl bei der Polizei melden und sich anschließend an die deutsche Auslandsvertretung wenden. Hier erhalten Sie gegen Vorlage des Polizeiprotokolls Notfall-Ausweisdokumente.
Bei der Ausstellung eines Reisepasses im Ort Ihres Hauptwohnsitzes fallen je nach Art des Passes unterschiedliche Kosten an:
Reisepass | Grundgebühr | zusätzliche Kosten |
---|---|---|
Reisepass nach internationalem Standard (32 Seiten) für Personen unter 24 Jahren | 37,50 Euro | |
Reisepass nach internationalem Standard (32 Seiten) für Personen ab 24 Jahren | 60,00 Euro | |
Vorläufiger Reisepass | 26,00 Euro | |
Kinderreisepass | 13,00 Euro | |
Verlängerung oder Aktualisierung des Kinderreisepasses | 6,00 Euro | |
Reisepass im Express-Bestellverfahren | 32,00 Euro | |
Reisepass mit 48 Seiten | 22,00 Euro |
Soll Ihnen der Reisepass in einem Bürgeramt außerhalb Ihres Hauptwohnsitzes oder von der Auslandsvertretung im Ausland ausgestellt werden, so fallen darüber hinaus zusätzliche Kosten an.
Der Reisepass hat für Personen unter 24 Jahren eine Gültigkeitsdauer von 6 Jahren und für Personen über 24 Jahren eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren. Der vorläufige Reisepass und der Kinderreisepass sind dagegen nur ein Jahr lang gültig.
Der Reisepass ist ein amtliches Reisedokument, das Ihnen sowohl Reisen ins EU-Ausland als auch ins Nicht-EU-Ausland ermöglicht. Er beinhaltet Ihre persönlichen Daten, Daten zum Dokument, ein biometrisches Foto und einen elektronischen Chip mit Ihren Fingerabdrücken.
Den Pass können Sie bei Ihrem zuständigen Bürgeramt oder im Ausland bei der deutschen Auslandsvertretung beantragen. Dabei fallen je nach Ausstellungsort und Art des Passes unterschiedliche Kosten an. Die Bearbeitung dauert in der Regel.
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