Die Anmeldung eines Neugeborenen: Ausländer, die mit deutschen Staatsangehörigen Kinder bekommen, sowie Deutsche im Ausland müssen hierbei einige bürokartische Vorgaben beachten. Wie Sie nach der Geburt Ihres Kindes im Ausland vorgehen und was hierbei besonders wichtig ist, lesen Sie hier.
Wer im Ausland lebt oder sich dort vorübergehend aufhält, muss nach der Geburt ein paar Dinge beachten, was die Staatsbürgerschaft angeht. Wer die deutsche Staatsbürgerschaft für sein Kind möchte, muss es innerhalb der Frist bei der zuständigen Stelle registrieren.
Zudem benötigen Sie für eine mögliche Rückreise nach Deutschland einen Reisepass für Ihr Kind. Diesen können Sie nur beantragen, wenn Sie die Geburt registriert haben.
Eine deutsche Geburtsurkunde hat auch den Vorteil, dass sie im Gegensatz zu ausländischen Dokumenten bei deutschen Behörden Beweiskraft hat, was die Namensführung angeht.
Alle Details hierzu lesen Sie im folgenden.
Die deutsche Staatsbürgerschaft bekommt ein Kind mit der Geburt automatisch, wenn mindestens ein Elternteil deutsch ist - unabhängig vom Geburtsort des Kindes und auch unabhängig vom Wohnort der Eltern.
Wichtig jedoch: Sie müssen das Kind rechtzeitig registrieren, damit es die Staatsbürgerschaft auch behält.
Hierfür wenden Sie sich an die deutsche Vertretung in Ihrem Aufenthaltsstaat (Konsulat, Botschaft o.ä.). Durch die Beantragung der deutschen Geburtsurkunde werden die Fragen zur Staatsangehörigkeit sowie zur Namensführung geklärt und offiziell festgehalten.
Ausgestellt wird die Geburtsurkunde dann von dem Standesamt, in dessen Gebiet Sie zuletzt wohnhaft waren. Hatten Sie nie einen deutschen Wohnsitz, ist das Berliner Standesamt I hierfür zuständig.
Sie haben noch einen deutschen Wohnsitz und Ihr Kind kam beispielsweise auf Reisen zur Welt? In diesem Fall wenden Sie sich bitte auch an die Passbehörde an Ihrem deutschen Wohnsitz.
Sie können eine oder mehrere Geburtsurkunden erhalten. Auch mehrsprachige Urkunden (internationale Geburtsurkunde) sind möglich. Damit haben Sie es später leichter bei deutschen Behörden, selbst wenn Sie eine übersetzte Geburtsurkunde aus dem Ausland haben.
Sie können bei der deutschen Auslandsvertretung, die für Ihren Wohnort zuständig ist, einen Reisepass oder einen Kinderreisepass beantragen.
Hierfür ist es wichtig, dass sowohl der Name als auch die Staatsangehörigkeit geklärt sind. Daher ist es empfehlenswert, zunächst die Eintragung im deutschen Personenstandsregister vornehmen zu lassen, indem Sie die Geburtsurkunde beantragen.
Welche Dokumente benötigt werden, variiert von Land zu Land etwas. Daher sollten Sie sich auf der Website der Auslandsvertretung erkundigen, die für Ihren Aufenthaltsort zuständig ist. Im Regelfall benötigen Sie folgendes:
Seit dem Jahr 2000 gilt für die Erlangung der deutschen Staatsbürgerschaft folgende Auflage: Der Antrag auf Beurkundung des Geburt muss innerhalb eines Jahres im deutschen Geburtenregister eingehen.
Es ist auch ausreichend, wenn innerhalb der Frist bei der deutschen Auslandsvertretung gemeldet wurde, dass Ihr Kind geboren wurde. Eine Übersicht der Vertretungen finden Sie hier.
Es ist wichtig, dass der Vater seine Vaterschaft nach deutschem Recht (!) anerkennt. Das gilt für Paare, die nicht verheiratet sind, sowie in solchen Fällen, in denen nur der Vater die deutsche Staatsangehörigkeit hat.
Die Anerkennung der Vaterschaft kann ebenfalls bei der deutschen Auslandsvertretung abgewickelt werden.
Wenn Sie Ihr Kind bei der Auslandsvertretung registriert haben, erhalten Sie eine deutsche Geburtsurkunde.
Mithilfe der Geburtsurkunde können Sie nun einen Reisepass oder Kinderreisepass bei der deutschen Vertretung in Ihrem Aufenthaltsort ausstellen lassen.
Sie können nun nach Deutschland zurückreisen und müssen hier nichts weiter tun.
Es entstehen keine Kosten für die Geburtsurkunde. Für den Kinderreisepass bezahlen Sie 13 Euro Grundgebühr und 13 Euro Auslandszuschlag, insgesamt also 26 Euro. Für einen normalen Reisepass kommen 37,50 Euro Grundgebühr zuzüglich 21 Euro Auslandszuschlag auf Sie zu.
Die Geburtsurkunde und der Pass benötigen mehrere Wochen, bis sie bei Ihnen ankommen, da sie in Deutschland ausgestellt werden. Planen Sie also Zeit ein.
Ansprechpartner ist immer die deutsche Vertretung in dem Land, in dem die Geburt stattgefunden hat. Wer einen deutschen Wohnsitz hat, kann sich auch an das zuständige Standesamt in Deutschland wenden.
Wer im Ausland ein Kind bekommt, muss für die Erlangung der Staatsbürgerschaft des Neugeborenen eine Registrierung vornehmen. Das gilt für deutsche Eltern, die im Ausland leben oder Urlaub machen (vorübergehend oder langfristig), und auch für Deutsche, die im Ausland mit Menschen anderer Staatsangehörigkeit Kinder bekommen.
Zuständig für die Registrierung Ihres Babys ist immer die deutsche Vertretung in dem Staat, in dem Ihr Kind zur Welt gekommen ist. Sie müssen dringend die Frist von einem Jahr beachten, damit Ihr Neugeborenes die deutsche Staatsbürgerschaft offiziell erhält. In dieser Zeit muss der Antrag bei der Auslandsvertretung oder beim deutschen Personenstandsregister eingegangen sein.
Welche Dokumente Sie genau benötigen und ob es Besonderheiten beim Ablauf gibt, erfahren Sie bei der zuständigen Vertretung. Wer einen deutschen Wohnsitz hat, sollte sich auf jeden Fall auch an die deutsche Passbehörde wenden.
Der Reisepass Ihres Kindes ist besonders wichtig, wenn Sie aus dem Geburtsland ausreisen möchten. Beantragen Sie also rechtzeitig die Geburtsurkunde, um danach einen Pass für Ihr Neugeborenes erhalten zu können.