Sie möchten die Vorteile der modernen Technik nutzen und sich auch online ausweisen können? Sie haben schon einmal von der Online-Ausweisfunktion gehört, wissen aber nicht genau, was sie Ihnen bringt und wie Sie sie einrichten können. Das erklären wir Ihnen gerne.
Mit ihrem Personalausweis können Sie in Deutschland für unterschiedliche Institutionen auch online Ihre Identität nachweisen. Dies können Sie sowohl für geschäftliche Transaktionen als auch für Verwaltungsanliegen wie Behördengänge nutzen. So sollen Bürger wertvolle Zeit, Kosten und lange Wege sparen.
Wichtige Dienste, die Sie bereits jetzt schon nutzen können mit Online-Ausweisung sind z.B.:
Die Online-Ausweisfunktion ist auch für Personen möglich, die keinen deutschen Personalausweis besitzen, aber Staatsangehörige eines Staates der Europäischen Union sind. Diese Personen können den elektronischen Aufenthaltstitel (E-ID Karte) nutzen.
Der Grundgedanke ist, dass Sie sich mit ihrem digitalen Personalausweis online ausweisen. Die elektronische Ausweisfunktion macht ein Chip in Ihrer physischen Personalausweiskarte möglich.
Mit ihrem Personalausweis erhalten Sie bzw. haben einen Brief erhalten, der auch Informationen zur Online-Ausweisfunktion enthält (Der sogenannte „PIN-Brief“). Darin finden Sie:
Um den Online-Ausweis dann zu aktivieren und tatsächlich nutzen zu können, müssen Sie Ihre eigene PIN-Nummer (sechsstellig) festlegen. Dies können Sie im Bürgeramt oder in Apps für den Online-Ausweis wie der AusweisApp2 tun.
Folgendes Logo finden Sie auf der hinteren Seite Ihres Personalausweises. Sollte eine Website eines Unternehmens oder einer Behörde dies anzeigen, können Sie dort digital Ihre Identität nachweisen.
Sollte der Service oder die Website, die Sie nutzen, Sie auffordern sich auszuweisen, müssen Sie folgende Schritte befolgen, um das Verfahren erfolgreich abzuschließen:
Um den Online-Ausweisen nutzen zu können, brauchen Sie folgendes:
Grundsätzlich ist Online-Ausweisverfahren sicher und ihre persönlichen Daten werden geschützt. Bevor Sie ihre persönlichen Daten per Ausweis an ein Unternehmen oder eine Behörde übermitteln, können sie stets sehen, wer der Empfänger der Daten ist und, ob die Person zur Datenübertragung staatlich berechtigt ist.
Zudem haben sie eine persönliche PIN, die Sie zur Übermittlung der Daten angeben müssen. Das heißt, bei Verlust ihres Personalausweises sind Sie immer noch durch die PIN geschützt.
Schließlich versichern die Behörden, dass die Daten stets Ende-zu-Ende-verschlüsselt übermittelt werden. Das heißt, die Daten können von keiner dritten Person abgefangen werden.
Wenn Sie Ihren Personalausweis verlieren (oder bei Diebstahl), sollten Sie dies Ihrem Bürgeramt oder einer Polizeidienststelle melden, damit diese Ihren Online-Ausweis sperren. Zudem gibt es eine telefonische Sperrhotline (24/7 erreichbar) unter der Nummer 116 116.
Dafür benötigen Sie Ihr Sperrkennwort (aus Ihrem ursprünglichen PIN-Brief). Wenn Sie den Ausweis erfolgreich gesperrt haben, kann niemand diesen nutzen (Es werden dann bei der Online-Ausweisung Fehlermeldungen angezeigt). Nur Sie selbst können die Sperrung beim Bürgeramt aufheben lassen.
Um Ihre persönlichen Informationen noch besser zu schützen, bieten viele Anbieter der Online-Ausweisfunktion auch an, ein Pseudonym zu verwenden (nur für die erste Anmeldung brauchen Sie ihre tatsächlichen Daten).
In Deutschland kann man für verschiedene staatliche und geschäftliche Dienstleistungen seinen Personalausweis zur digitalen Identitätsfeststellung nutzen. Der Brief, den Sie mit ihrem physischen Personalausweis erhalten, sowie die App AusweisApp2 schildern die Details zur Nutzung. Das Verfahren ist Ende-zu-Ende verschlüsselt und garantiert somit grundlegende Datensicherheit.