Neben der Ehe gibt es in Deutschland eine weitere Form der rechtlichen Verbindung für Paare: die eingetragene Lebenspartnerschaft. Inwiefern diese Vorgänge sich voneinander unterscheiden, welche Vorteile es bringt und wer eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen kann, lesen Sie hier.
Seit Augst 2001 ist in Deutschland eine eingetragene Lebenspartnerschaft für Paare möglich. Diese Art von Verbindung gilt als eheähnliche Verbindung, die Bestimmungen auf rechtlicher Ebene decken sich also in sehr vielen Punkten mit der Ehe.
Ursprünglich war die eingetragene Lebenspartnerschaft für gleichgeschlechtliche Paare. Inzwischen können aber auch Mann und Frau, also Paare, die hetero sind, eine eingetragene Lebenspartnerschaft eingehen, wenn ihnen das lieber ist.
Wer in einer Beziehung ist, vielleicht sogar Kinder mit jemandem hat, aber weder verheiratet noch offiziell verpartnert ist, ist rechtlich anders gestellt. Im Grunde leben Sie mit einer Person zusammen, die einem ganz fremden Menschen gleichgestellt ist, was Rechte und Pflichten auf legaler Ebene angeht. Erst durch eine Eheschließung oder die Eintragung der Partnerschaft ändert sich das rechtliche Verhältnis zueinander.
Eine eingetragene Partnerschaft unterscheidet sich heutzutage nur noch im Adoptions- und Abstammungsrecht von einer Ehe. So ist eine Sukzessivadoption nötig, wenn auch der zweite Lebenspartner oder die zweite Lebenspartnerin rechtlich als Elternteil anerkannt werden möchte. Eine Lebenspartnerin ist auch nicht automatisch offiziell Mutter eines Kindes, nur weil ihre Partnerin ein Kind bekommt und die beiden schon in einer eingetragenen Partnerschaft sind. Es ist eine Stiefkindadoption notwendig. Das ist bei der Ehe anders.
Seit der Ehe für alle im Jahr 2017 können eingetragene Lebenspartner ihre Verbindung vor dem Gesetz in eine Ehe umwandeln lassen, sie müssen aber nicht.
Sie können Ihre Lebenspartnerschaft bei jedem deutschen Standesamt anmelden. In manchen Bundesländern ist es auch möglich, zu einem Notarbüro zu gehen. Nötig sind beide Geburtsurkunden sowie beglaubigte Kopien der Ausweisdokumente.
Hierzu müssen beide Personen persönlich anwesend sein und gegenüber einem Standesbeamten oder Notar versichern, dass sie die Partnerschaft auf Lebenszeit eingehen wollen.
Genau wie bei einer Ehe wird auch die eingetragene Lebenspartnerschaft mit einer offiziellen Urkunde belegt. Diese hebt man im Normalfall im sogenannten Familienstammbuch auf, das man am Festtag anlegt.
Bei der Anmeldung werden je nach Ort zwischen 70 und 170 Euro anfallen. Sie können den Termin lediglich sechs Monate im Voraus vereinbaren, da Ihre Ehefähigkeit offiziell ermittelt wird und dieser Status nicht länger als gültig gilt.
Ganz ähnlich zu einer Ehe ändern sich vor allem folgende Punkte:
Was bei der Ehe offiziell Scheidung heißt, gilt hier als Auflösung. Auch das ist möglich. Die rechtlichen Grundlagen sind hierbei jedoch genauso. Die Themen Unterhalt und Versorgungsausgleich sind also wie bei einer Ehescheidung geregelt.
Eine eingetragene Lebenspartnerschaft ist vor dem Gesetz eine eheähnliche Verbindung, die zwei Menschen miteinander eingehen können. Was ursprünglich nur für gleichgeschlechtliche Paare gedacht war, ist jetzt auch für Menschen möglich, die hetero sind. Die Voraussetzungen sind dabei gleich.
Auch die rechtlichen Auswirkungen sind inzwischen fast identisch. Nur beim Thema Adoption und Abstammung gibt es noch Unterschiede, weshalb eingetragene Lebenspartner oft den langwierigen Prozess einer Adoption auf sich nehmen müssen. Schließung und auch Abhebung funktionieren dagegen genauso wie bei einer Ehe.