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In gewissen Situationen können Behörden, Banken oder andere Institutionen einen Gehaltsnachweis von Ihnen verlangen. Dies ist in der Regel der Fall, wenn Sie eine finanzielle Verpflichtung wie einen Mietvertrag oder einen Kredit eingehen und Ihre Bonität überprüft werden muss. Wofür Sie einen Gehaltsnachweis brauchen, welche Dokumente Sie dazu verwenden können und wie Sie Ihr Einkommen nachweisen, wenn Sie kein Gehalt beziehen, erfahren Sie in unserem Artikel.

Wollen Sie eine Wohnung mieten oder einen Kredit aufnehmen, so brauchen Sie einen Gehaltsnachweis.

Was ist ein Gehaltsnachweis?

Ein Gehaltsnachweis zeigt, dass Sie regelmäßig ein Gehalt beziehen und bestätigt somit Ihre Bonität, also Ihre Fähigkeit, finanzielle Verpflichtungen zu erfüllen. So können Banken, Vermieter und andere Institutionen sichergehen, dass Sie zum Beispiel Ihre Miete regelmäßig zahlen oder einen Kredit zurückzahlen können.

Auch Behörden verlangen oft einen Gehaltsnachweis. Dies ist in der Regel der Fall, wenn Sie staatliche Leistungen beziehen wollen. Hier wird mit dem Gehaltsnachweis nicht bestätigt, dass Sie zahlungsfähig sind, sondern dass Sie bedürftig oder auf Sozialleistungen angewiesen sind.

Wann brauche ich einen Gehaltsnachweis?

Ein Gehaltsnachweis kann von verschiedenen Personen, Institutionen und Behörden gefordert werden. In folgenden Situationen müssen Sie Ihr Gehalt nachweisen:

  • • Beim Abschluss eines Mietvertrags, um zu bestätigen, dass Sie regelmäßig die Miete zahlen können.
  • • Beim Antrag auf einen Kredit, um Ihre Kreditwürdigkeit nachzuweisen.
  • • Beim Leasing eines Fahrzeugs.
  • • Beim Antrag auf BAföG, um die Förderhöhe zu berechnen.
  • • Beim Antrag auf staatliche Leistungen, um Ihren Anspruch zu überprüfen (Bsp.: Grundsicherung, Wohngeld, Sozialwohnungen, Kinderzuschlag, Bürgergeld, Arbeitslosengeld).
  • • Bei Unterhaltsverpflichtungen, für die Berechnung der Unterhaltshöhe.
  • • Bei der Berechnung der Beitragshöhe für Ihre Krankenversicherung.

Wie bekomme ich einen Gehaltsnachweis?

Je nachdem, ob Sie angestellt, selbstständig tätig sind oder Ihren Lebensunterhalt auf andere Weise bestreiten, müssen Sie Ihr Einkommen auf unterschiedliche Art nachweisen.

Der Gehaltsnachweis bei Angestellten

Einen Gehaltsnachweis können genau genommen nur Angestellte vorweisen, da nur sie ein Gehalt beziehen. Befinden Sie sich in einem klassischen Angestelltenverhältnis, so können Sie beim Kreditantrag oder für den Mietvertrag einfach Ihre letzten drei Gehaltsabrechnungen vorweisen. Diese erhalten Sie jeden Monat automatisch von Ihrem Arbeitgeber.

Auch eine Verdienst- oder Einkommensbescheinigung Ihres Arbeitgebers dient als Gehaltsnachweis. Auf der Homepage der Agentur für Arbeit erhalten Sie eine Vorlage für eine Einkommensbescheinigung, die nur noch von Ihrem Arbeitgeber ausgefüllt und unterzeichnet werden muss.

Um Ihr Gehalt nachzuweisen, können Sie den Behörden oder Banken auch eine Kopie Ihres Arbeitsvertrages vorlegen.

Welche Informationen sind im Gehaltsnachweis?

Je nach Art des Dokumentes finden sich verschiedene Informationen im Gehaltsnachweis:

  • • monatliches Bruttogehalt,
  • Abzüge (Steuern, Sozialversicherung),
  • • monatliches Nettogehalt,
  • • weitere Bezüge: Urlaubs- und Weihnachtsgeld, Sonderzulagen (Bsp.: Spesen, Nachtzuschläge),
  • Gehaltserhöhungen (in der Vergangenheit und/oder zukünftig geplant) und
  • • Art des Arbeitsverhältnisses (befristet oder unbefristet).

Gehaltsnachweis oder Einkommensnachweis?

Personen, die sich nicht in einem klassischen Angestelltenverhältnis befinden, beziehen streng genommen kein Gehalt, sondern ein Einkommen. Sie brauchen anstatt eines Gehaltsnachweises einen Einkommensnachweis. Das gilt unter anderem für:

  • • Selbstständige,
  • • Rentner,
  • • Bezieher von staatlichen Sozialleistungen,
  • • Studenten mit BAföG oder
  • • Privatier.

Einkommensnachweis für Selbstständige

Selbstständige oder Freiberufler können ihren jährlichen Einkommensteuerbescheid des Finanzamtes oder ihren Jahresabschluss als Einkommensnachweis vorweisen.

Auch die Betriebswirtschaftliche Auswertung (BWA) und die Einnahmen-Überschuss-Rechnung (EÜR) für Kleinunternehmer und Freiberufler dienen als Einkommensnachweise.

Da das monatliche Einkommen bei Selbstständigen stärker variiert als bei Angestellten, ist es hier jedenfalls sinnvoll, nicht nur das Einkommen einzelner Monate vorzuweisen, sondern das eines oder sogar mehrerer Jahre.

Einkommensnachweis für Rentner, Studenten und Bezieher von Sozialleistungen

Bestreiten Sie Ihren Lebensunterhalt nicht beruflich, sondern mit einer Rente, Sozialgeldern oder BAföG, so dient der jeweilige Bewilligungsbescheid für die Leistung als Einkommensnachweis. Diesen Bescheid erhalten Sie bei der Behörde, die Ihnen auch die Leistung auszahlt.

Wollen Sie als Student eine Wohnung mieten und haben kein eigenes Einkommen, so müssen Sie in der Regel eine Mietbürgschaftserklärung Ihrer Eltern und deren Gehaltsnachweis einreichen.

Wollen Sie BAföG oder staatliche Leistungen beantragen, so gibt es dafür meist vorgefertigte Formulare bei den zuständigen Behörden. Für einen Antrag auf Kinderzuschlag bekommen Sie eine Vorlage bei der Familienkasse. Eine Vorlage für den Einkommensnachweis beim BAföG-Antrag bekommen Sie beim Bildungsministerium.

Anderes Einkommen

Als Einkommen zählen auch Einkünfte aus Vermietung und Verpachtung und Einkünfte aus Wertpapieren. In diesen Fällen dienen der Mietvertrag oder die Wertpapierabrechnungen als Einkommensnachweis.

Vermögensnachweis

Zusätzlich zu Ihrem Gehalt oder Einkommen können auch Nachweise über Ihr Vermögen verlangt werden. Das bedeutet, dass all ihre Besitztümer erfasst werden, deren Wert in Geld gemessen werden kann. Dazu gehören:

  • • Bargeld,
  • • Sparguthaben,
  • • Bausparer,
  • • Lebensversicherungen,
  • • Wertpapiere,
  • • Immobilien (Eigentumswohnungen, Häuser, Grundstücke) und
  • • Sachen (Bsp.: Schmuck, Antiquitäten, Fahrzeuge).

Für die Ausstellung von Gehalts-, Einkommens- und Vermögensnachweisen entstehen in der Regel keine Kosten.

Falsche Angaben im Gehaltsnachweis

Fälschen Sie Ihren Gehalts- oder Einkommensnachweis, so gilt dies als Urkundenfälschung und somit als offizielle Straftat. Eine strafrechtliche Verfolgung sowie Geld- und Freiheitsstrafen sind mögliche Konsequenzen. Fälschen Sie Ihren Gehaltsnachweis für den Abschluss eines Mietvertrages, so hat Ihr Vermieter darüber hinaus das Recht, den Vertrag fristlos zu kündigen.

Der Gehaltsnachweis zur Überprüfung Ihrer Bonität

Wollen Sie eine Wohnung mieten, einen Kredit aufnehmen oder staatliche Sozialleistungen beziehen, so müssen Sie Ihr Gehalt nachweisen.

Angestellte können Ihre Lohnabrechnung, eine Einkommensbescheinigung oder ihren Arbeitsvertrag als Gehaltsnachweis verwenden.

Selbstständige, Rentner, Studenten mit BAföG und Bezieher von Sozialleistungen beziehen kein Gehalt, sondern ein Einkommen und müssen daher einen Einkommensnachweis vorweisen. Je nach Beschäftigungsart können verschiedene Dokumente als Einkommensnachweis dienen.