Wenn in Deutschland ein Kind geboren wird, wird es ins Geburtenregister eingetragen. Zusätzlich können die Eltern eine Geburtsurkunde beantragen. Erfahren Sie in unserem Artikel, warum eine Geburtsurkunde wichtig ist, in welchen Situationen Sie sie benötigen, wie die Ausstellung funktioniert und welche Kosten dabei anfallen.
Die Geburtsurkunde ist ein amtliches Dokument, das Ihre Geburt bescheinigt und wichtige Daten dazu dokumentiert. Folgende Informationen sind darin vermerkt:
Die Geburtsurkunde Ihres Kindes wird in verschiedenen Fällen benötigt, darunter:
Auch als Erwachsener benötigen Sie Ihre Geburtsurkunde in unterschiedlichen Situationen:
Während die Eintragung ins Geburtenregister automatisch erfolgt, ist für die Geburtsurkunde Ihres Kindes eine Antragstellung notwendig. Dazu wenden Sie sich an das Standesamt des Geburtsortes Ihres Kindes.
Ist das Kind in einem Krankenhaus zur Welt gekommen, können Sie direkt dort die ausgefüllten Unterlagen einreichen. Das Krankenhaus gibt sie dann an das Standesamt weiter.
Sind Sie deutscher Staatsbürger und leben im Ausland, so bekommt auch Ihr Kind automatisch die deutsche Nationalität. In diesem Fall können Sie die deutsche Geburtsurkunde bei der zuständigen Auslandsvertretung (Botschaft oder Konsulat) beantragen. Die Behörde leitet den Antrag an das Standesamt Ihres letzten Wohnortes in Deutschland weiter, welches die Geburtsurkunde für Sie ausstellt.
Den Antrag können Sie persönlich stellen oder sich dabei mit einer Vollmacht vertreten lassen. Auch schriftlich oder online ist die Antragstellung möglich. Das notwendige Antragsformular erhalten Sie bei Ihrem Standesamt.
Folgende Dokumente werden für den Antrag benötigt:
Bei einer schriftlichen Antragstellung sind beglaubigte Kopien der Dokumente beizulegen.
Doch nicht nur für Ihr Neugeborenes können Sie eine Geburtsurkunde beantragen, sondern auch für Ihren Ehepartner, eingetragenen Lebenspartner, Ihre Eltern, Großeltern, Geschwister und für sich selbst. Die Beantragung bei Erwachsenen ist oft notwendig, wenn die Urkunde nie ausgestellt oder verloren wurde und eine neue Geburtsurkunde benötigt wird.
In diesem Fall benötigen Sie für den Antrag einen gültigen Reisepass oder Personalausweis der Person, für die die Geburtsurkunde beantragt werden soll. Möchten Sie eine Person Ihres Vertrauens mit der Antragstellung beauftragen, so muss diese ebenfalls ihren eigenen Ausweis und eine unterzeichnete Vollmacht vorweisen.
Haben Sie vor, ins Ausland zu ziehen oder sich dort längere Zeit aufzuhalten (beispielsweise für ein Studium), kann es sein, dass Sie sich dort melden müssen. In diesem Fall kann es ratsam sein, eine internationale Geburtsurkunde zu beantragen. Dabei handelt es sich um die mehrsprachige Version Ihrer Geburtsurkunde. Der Vorteil dabei ist, dass Sie sie in vielen Ländern nicht übersetzen lassen müssen.
Die internationale Geburtsurkunde bekommen Sie nach Antragstellung von dem Standesamt, das auch Ihre reguläre Geburtsurkunde ausgestellt hat.
Wollen Sie Ihre Geburtsurkunde im Ausland verwenden, so brauchen Sie dazu in einigen Ländern eine Beglaubigung. In manchen Ländern reicht dazu eine Apostille. In anderen Ländern benötigen Sie jedoch eine Legalisation, die in mehreren Schritten abläuft. Genaueres dazu erfahren Sie bei der Auslandsvertretung Ihres Ziellandes.
Die Ausstellung einer Geburtsurkunde kann einige Tage bis Wochen in Anspruch nehmen. Informieren Sie sich über die genaue Bearbeitungsdauer bei Ihrem zuständigen Standesamt.
Je nach Standesamt fallen bei der Ausstellung Kosten zwischen 10 und 25 Euro an.
Die Geburtsurkunde dient als Bescheinigung Ihrer Geburt und ist notwendig für verschiedene Amtshandlungen. Sie benötigen Sie etwa zur Ausstellung Ihres ersten Reisepasses oder Personalausweises oder wenn Sie heiraten möchten.
Die Geburtsurkunde Ihres Kindes ist unter anderem wichtig, wenn Sie staatliche Leistungen wie das Kindergeld beziehen wollen.
Ihre Geburtsurkunde können Sie beim Standesamt Ihres Geburtsortes oder wenn Sie im Ausland leben, bei der deutschen Auslandsvertretung beantragen. Je nach Standesamt fallen Kosten zwischen 10 und 15 Euro an.
Verwaltungsverfahren in anderen Ländern: