Sie leben in Deutschland, doch Ihre Liebsten sind noch im Ausland ansässig? Sie haben die Möglichkeit, über erleichterte Verfahren ein Visum für Ihre Verwandten zu beantragen, um eine Familienzusammenführung anzustreben. Wir haben für Sie zusammengestellt, welche Besonderheiten für diese Art von Visa gelten und unter welchen Voraussetzungen Ihre Familienmitglieder nach Deutschland kommen können.
Familienzusammenführung bedeutet, dass Menschen, die momentan in Deutschland leben (oder einen Umzug hierher planen), unter bestimmten Voraussetzungen nahestehende Personen nachholen können. Das heißt, dass auch ihre Ehepartner und -partnerinnen, Kinder unter 18 und ihre Eltern aufgrund ihres Verwandschaftsgrades einen Aufenthaltstitel bekommen.
Grundsätzlich kann den Antrag jeder stellen, der sich legal in Deutschland aufhält. Es gibt jedoch Unterschiede, welche Verwandten nachkommen dürfen:
Es muss eine Person einen Pass aus Deutschland oder der EU haben oder alternativ einen Aufenthaltstitel für Deutschland besitzen. Nur dann ist ein Visum für Verwandte möglich.
Wichtig ist unter anderem auch, dass der Lebensunterhalt der Verwandten gesichert ist und sie eine Krankenversicherung haben. Welche Punkte genau erfüllt sein müssen, um ein Visum für Deutschland zu beantragen, lesen Sie in unserem Guide für Visa in Deutschland.
Bevor die verwandte Person nach Deutschland einreist, muss bei der Botschaft im Ausland bereits ein Visum beantragt werden. Welches Visum sie benötigt, hängt vom Heimatland und der Situation ab.
Die Beantragung läuft grundsätzlich standardmäßig ab, es müssen nur zusätzliche Dokumente vorgelegt werden, die wir im nächsten Kapitel erläutern.
Das Formular finden sie online. Der Vorteil bei Visa zum Familiennachzug: Es entfallen die teilweise hohen Gebühren für das Visum.
Welche Unterlagen Sie für einen Visumantrag in Deutschland grundsätzlich brauchen, haben wir in unserem Guide für deutsche Visa für Sie zusammengetragen. Zusätzlich sind folgende Dokumente nötig, wenn es sich um einen Familiennachzug handelt:
Normalerweise benötigen Sie sowohl das Original als auch zwei Kopien. Informieren Sie sich hierzu bei der zuständigen Botschaft.
Wenden Sie sich an das auswärtige Amt in Deutschland oder an die Botschaft oder die ständige Vertretung in dem Land, in dem die verwandte Person lebt. Dort erhalten Sie alle Informationen dazu, wie der Antrag für das Visum abläuft.
Menschen, die legal in Deutschland leben, können ihre Liebsten ebenfalls ins Land holen. Das sind meistens Ehegatten, aber auch minderjährige Kinder. Bei Deutschen und EU-Bürgern können auch die Elternteile der Kinder nachkommen.
Dafür muss ein normales Visum für Deutschland bei der jeweiligen Botschaft beantragt werden. Welche Voraussetzungen dafür gelten und wie das Verfahren abläuft, unterscheidet sich erst einmal nicht. Verwandte haben über die Möglichkeit des Familiennachzugs jedoch bessere Möglichkeiten auf Bewilligung.