ETIAS wurde 2016 von der Europäischen Kommission vorgeschlagen, um die Sicherheitskontrollen bei Nicht-EU-Bürgern, die ohne ein Visum in die EU einreisen dürfen, zu verstärken. Zu dieser Gruppe gehören Staatsangehörige aus 60 Ländern. Bei ETIAS handelt es sich um ein überwiegend automatisiertes IT-System, das dazu dienen soll, eventuelle Sicherheitsgefahren oder Risiken im Zusammenhang mit der unregelmäßigen Migration zu erkennen. Diese könnten von visumbefreiten Besuchern ausgehen die in den Schengen-Raum reisen.
Die Einführung der ETIAS-Reisegenehmigung wurde auf 2025 verschoben: "Nach dem Start von ETIAS Mitte 2025 wird es eine Übergangszeit von mindestens sechs Monaten geben. Das bedeutet, dass Reisende in dieser Zeit bereits ihre ETIAS-Reisegenehmigung beantragen sollten, aber Personen ohne eine solche werden nicht abgewiesen, solange sie alle anderen Einreisebedingungen erfüllen."
Weitere Informationen finden Sie unter: travel-europe.europa.eu
Die ETIAS-Reisegenehmigung in Deutschland unterscheidet sich von einem Visum. Wenn sie eine ETIAS-Reisegenehmigung beantragen, müssen Sie sich weder bei einem Konsulat melden, noch müssen Sie biometrische Daten einreichen. Im Vergleich zu einem Antrag auf ein Visum, dessen Prozess meist bis zu 60 Tage dauern kann, erhalten Sie bei dem ETIAS-Verfahren eine Genehmigung wenige Minuten nach der Antragstellung. Außerdem können Sie mit einer ETIAS-Genehmigung unbegrenzte Male in den Schengen-Raum einreisen.
Sollten Sie ein Schengen-Visum besitzen, dann brauchen Sie keine zusätzliche ETIAS-Genehmigung. In diesem Fall reicht das Visum allein aus.
Wenn Sie zu einem der Staaten angehören, die Ihnen erlauben visumfrei in die EU einzureisen, dann müssen Sie vor Ihrer Reise eine Reisegenehmigung über das EITAS-System beantragen.
Nach dem Ausfüllen eines Online-Antragsformulars führt das System Überprüfungen anhand von EU-Informationssystemen für Grenzen und Sicherheit durch und stellt in den allermeisten Fällen innerhalb kurzer Zeit eine Reisegenehmigung aus.
Wenn Sie in ein EU-Land über ETIAS reisen möchten, dann müssen Sie zunächst den Online-Antrag über die Website oder eine entsprechende Anwendung für mobile Geräte ausfüllen. Der Antragsprozess dauert ungefähr 10 Minuten und außer des Reisepasses brauchen Sie für das Ausfüllen des Dokuments keine weiteren Unterlagen.
Personen zwischen 18 und 70 Jahren, die diesen Antrag stellen möchten, müssen pro Antrag eine Gebühr von 7 Euro bezahlen. Diese ist über eine elektronische Zahlungsmethode zu entrichten.
Sollten Sie aufgrund Ihres Alters oder Ihrer Lese- und Schreibkompetenzen im Umgang mit dem Onlineportal Schwierigkeiten haben, dann kann der Antrag auch durch eine dritte Person eingereicht werden.
Sobald die Gebühren eingegangen sind, fängt die Bewertung Ihrer Unterlagen an und in den meisten Fällen (95 %) erhalten Sie die Genehmigung automatisch zugestellt innerhalb weniger Minuten. Es ist also ein recht unkomplizierter Vorgang.
Sollten Sie zu den wenigen 5 % gehören, deren Antrag durch eine Zentraleinheit in der Europäischen Agentur für die Grenz- und Küstenwache nochmals überprüft werden muss, dann können Sie mit einer verzögerten Antwortzeit von 96 Stunden rechnen.
Unabhängig davon, welche Komplikationen bei den Unterlagen auftreten sollten, Sie können mit einer endgültigen Entscheidung innerhalb von vier Wochen ab Antragstellung rechnen.
Die Reisegenehmigung wird zusammen mit den Reisedokumenten von den Grenzschutzbeamten bei der Einreise an der EU-Grenze überprüft. Dabei wird elektronisch eine Abfrage bei unterschiedlichen Datenbanken vollzogen.
Sollten Sie keine ETIAS- Reisegenehmigung an der Grenzübergangsstelle vorzeigen können, dann wird Ihnen die Einreise durch die Grenzschutzbeamten verweigert und Ihre Daten werden im Einreise-/Ausreisesystem erfasst.
Die Reisegenehmigung ist in der Regel drei Jahre oder bis zum Ablauf des Reisedokuments gültig.
Sollte Ihr ETIAS-Antrag abgelehnt werden, dann haben Sie das Recht, Rechtsmittel einzulegen. Diesen können Sie bei dem EU-Mitgliedstaat einlegen, der über Ihren Antrag entschieden hat. Es gelten hierbei die nationalen Rechte des Mitgliedstaates.