Städte und Gemeinden in Deutschland > Arbeit > Wie beantragt man eine Erwerbsunfähigkeitsrente?

VERWALTUNGSVERFAHREN

Was ist eine Erwerbsunfähigkeitsrente?

Die Erwerbsunfähigkeitsrente ersetzt das Einkommen im Falle einer Arbeitsunfähigkeit aus gesundheitlichen Gründen. Man unterscheidet dabei in Deutschland zwischen einer vollen Erwerbsminderung, bei der die Rente das Einkommen ersetzt und einer teilweisen Erwerbsminderung, bei der die Rente das noch erzielte Einkommen ergänzt.

Erwerbsunfähigkeitsrente

Wer darf Erwerbsminderungsrente beziehen, welche Voraussetzungen gibt es?

Rente wegen voller Erwerbsminderung darf beziehen, wer aufgrund gesundheitlicher Einschränkungen täglich weniger als drei Stunden arbeiten kann und die geregelte Altersgrenze für eine reguläre Rente noch nicht erreicht hat. Darüber hinaus muss ausgeschlossen werden, dass durch eine medizinische oder berufliche Rehabilitation die Erwerbsfähigkeit wieder vollständig oder teilweise hergestellt werden kann.

Wer aufgrund einer Krankheit oder Behinderung in der Lage ist, mehr als drei Stunde jedoch weniger als sechs Stunden täglich zu arbeiten, hat die Möglichkeit eine Rente aufgrund teilweiser Erwerbsminderung zu beantragen und parallel einer Teilzeitbeschäftigung nachzugehen. Als Ausnahme gilt in diesem Zusammenhang, dass ein Anspruch auf eine Rente wegen voller Erwerbsminderung auch dann bestehen kann, wenn kein entsprechender Teilzeitarbeitsplatz auf dem Arbeitsmarkt verfügbar ist, obwohl aus medizinischer Sicht nur eine teilweise Erwerbsminderung vorliegt.

Für beide Formen der Erwerbsminderungsrente gilt die „allgemeine Wartezeit“ von fünf Jahren als Voraussetzung für den Bezug, was bedeutet, dass man zum Zeitpunkt der Erwerbsminderung mindestens fünf Jahre in der Deutschen Rentenversicherung versichert sein muss. Dazu kommt die Voraussetzung, dass in den fünf Jahren vor der Erwerbsminderung mindestens drei Jahre Pflichtbeiträge an die Rentenversicherung gezahlt werden mussten.

Wie hoch fällt die Rente aus und für wie lange kann man sie beziehen?

Die Höhe der vollen Erwerbsminderungsrente richtet sich nach dem aktuellen Rentenwert, der sich jedes Jahr aufs Neue an der Entwicklung der Löhne und Gehälter orientiert und an die Höhe der versicherten Arbeitsentgelte angepasst wird. So wurden im vergangenen Jahr Renten je nach Bundesland zwischen 598,33€ und 2000,12€ pro Monat ausgezahlt. Aktuelle Zahlen dazu können auf der Internetseite der Deutschen Rentenversicherung und in entsprechenden Broschüren nachgeschlagen oder in einem persönlichen Beratungsgespräch erfragt werden.

Eine Rente wegen teilweiser Erwerbsminderung dient der Ergänzung eigener Einkünfte beispielsweise aus einer noch ausübbaren Teilzeitbeschäftigung und fällt daher halb so hoch aus wie eine Rente bei voller Erwerbsminderung.

Grundsätzlich ist eine Erwerbsminderungsrente auf drei Jahre befristet. Liegen darüber hinaus jedoch weiter Gründe für eine verminderte Erwerbsfähigkeit vor, so kann diese als Zeitrente bezeichnete finanzielle Unterstützung auch verlängert werden.

Welche Unterlagen sind zur Beantragung notwendig?

Zur Beantragung einer Erwerbsminderungsrente sind ärztliche Gutachten und Gesundheitsunterlagen wie Berichte von Krankenhausaufenthalten oder spezifische Unterlagen der Krankenkassen notwendig. Damit kann der Rentenversicherungsträger prüfen, in welchem Rahmen es dem/der Betroffenen trotz der möglichen Erwerbsminderungsgründe noch möglich ist zu arbeiten.

Wo und wie bewirbt man sich?

Eine Erwerbsminderungsrente oder Erwerbsunfähigkeitsrente muss bei der Deutschen Rentenversicherung beantragt werden. Neben einer persönlichen Beantragung mit allen benötigten Dokumenten in einer Auskunfts- oder Beratungsstelle, kann die Rente auch informell beantragt werden, so dass man alle benötigten Formulare zugeschickt bekommt. In Einzelfällen kann ein solches Verfahren auch durch ein bereits durchlaufenes Rehabilitationsverfahren eingeleitet werden.

Mit welchen Bearbeitungszeiten muss man rechnen?

In der Regel kann mit einer Bearbeitungszeit zwischen drei und vier Monaten gerechnet werden. Bei der Beantragung der Erwerbsminderungsrente sollte diese Zeit daher mit beachtet und der entsprechende Antrag frühzeitig gestellt werden. In der Zeit der Bearbeitung ist der Antragsteller darüber hinaus verpflichtet nachzuweisen, dass die Erwerbsminderung weiterhin besteht.