Deutschland ist ein großer Unterstützer von Familien und bietet viele Vergünstigungen, damit Eltern sich um ihre kleinen Kinder kümmern können. Die Sozialleistungen gelten nicht nur für junge Mütter, sondern für beide Elternteile. Sie reichen vom bezahlten Mutterschaftsurlaub bis zum bezahlten Elternurlaub für bis zu drei Jahre.
In diesem Artikel erfahren Sie alles, was Sie für die Beantragung Ihrer Elternzeit in Deutschland wissen müssen.
Die Elternzeit ist eine unbezahlte Auszeit von der Arbeit, die frischgebackenen Eltern angeboten wird, um sich um ihre Kinder zu kümmern. Die Elternzeit kann bis zu drei Jahre dauern, und die Zeit kann zwischen den beiden Elternteilen aufgeteilt werden. Ein Elternteil kann sich dafür entscheiden, gar nicht oder nur in Teilzeit zu arbeiten (bis zu 30 Stunden pro Woche).
Auch wenn die Elternzeit eine unbezahlte Auszeit ist, können Eltern Elterngeld beantragen. Dieses staatlich finanzierte Programm zahlt bis zu 1.800 Euro pro Monat, um das fehlende Gehalt auszugleichen.
Das Tolle daran ist, dass Ihr Arbeitsplatz während der Elternzeit geschützt ist. In den meisten Fällen können Sie sogar in die gleiche Position zurückkehren, die Sie vor Ihrem Urlaub innehatten.
Sie können eine Elternzeit nehmen, wenn Sie die folgenden Bedingungen erfüllen:
Zudem können Sie unter folgenden Bedingungen Elterngeld beantragen:
Wenn die Eltern aus irgendeinem Grund nicht in der Lage sind, sich um ihre Kinder zu kümmern, kann jedes Familienmitglied Elternurlaub beantragen.
Sie können bis zu drei Jahre Elternzeit pro Kind nehmen. Sie müssen nicht alle drei Jahre in Anspruch nehmen. Sie können frei entscheiden, wie viel Zeit Sie nehmen - Tage, Wochen oder Monate.
Wenn Sie die drei Jahre nicht vor dem 3. Geburtstag Ihres Kindes genommen haben, können Sie die verbleibende Zeit zwischen dem 3. und dem 8. Geburtstag Ihres Kindes nehmen (sofern Ihr Arbeitgeber dies zulässt).
Wenn Sie die Mutter sind, denken Sie daran, dass die Zeit, die Sie nach der Geburt des Kindes als Mutterschaftsurlaub nehmen, als Teil Ihres Elternurlaubs zählt.
Sie können frühestens mit der Geburt Ihres Kindes in Elternzeit gehen. Die Elternzeit muss aber nicht mit der Geburt Ihres Kindes beginnen. Sie können Ihre Auszeit jederzeit vor dem 3. Geburtstag Ihres Kindes beginnen.
Sie müssen Ihren Arbeitgeber mindestens sieben Wochen im Voraus schriftlich darüber informieren, dass Sie Elternzeit nehmen wollen. Ihr Arbeitgeber sollte Ihnen in einem Schreiben bestätigen, dass er Ihren Antrag angenommen hat.
Wenn Sie planen, nach dem 3. Geburtstag Ihres Kindes Elternzeit zu nehmen, müssen Sie dies Ihrem Arbeitgeber mindestens 13 Wochen im Voraus mitteilen.
Sie können während der Elternzeit in Teilzeit arbeiten, solange Sie nicht mehr als durchschnittlich 30 Stunden pro Woche in einem Monat arbeiten.
Wenn Sie vor der Geburt Ihres Kindes eine Teilzeitbeschäftigung hatten, können Sie diese fortsetzen oder sogar Ihren Arbeitgeber bitten, die Stundenzahl zu reduzieren.
Wenn Sie eine Vollzeitstelle haben, können Sie bei Ihrem Arbeitgeber beantragen, dass Sie Teilzeit arbeiten dürfen. Interessant ist, dass Sie, wenn Ihr Arbeitgeber eine Teilzeitbeschäftigung nicht zulässt, beantragen können, bei einem anderen Arbeitgeber oder als Selbstständiger in Teilzeit arbeiten zu dürfen.
Nach dem Ende des Elternurlaubs müssen Sie jedoch wieder zu der Stundenzahl zurückkehren, die Sie vor Ihrer Pause gearbeitet haben. Nach deutschem Recht können Sie bei Ihrem Arbeitgeber immer eine Teilzeitbeschäftigung beantragen, sofern Sie dort länger als sechs Monate beschäftigt sind und der Arbeitgeber mehr als 15 Mitarbeiter hat.
Die Elternzeit in Deutschland ist eine großartige Gelegenheit für beide Elternteile, in den ersten Lebensjahren ihrer Kinder bei ihnen zu sein.
Ein Elternteil kann selbst entscheiden, wie lange er in Elternzeit gehen möchte (bis zu drei Jahre). Wie eine Familie die Elternzeit aufteilt, hängt ganz von ihr und der Vereinbarung ab, die sie mit ihrem Arbeitgeber getroffen hat. Eine Mutter kann auch nach dem Mutterschaftsurlaub in Elternzeit bleiben.
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