Die elektronische Gesundheitskarte der deutschen Krankenkassen bietet viele Vorteile. Wir informieren Sie hier über alle Funktionen, die Voraussetzungen für die Beantragung und alles zum Thema Nutzung der eGK im Ausland. .
Die elektronische Gesundheitskarte ist seit 2015 Standard als Krankenkassenkarte. Nur noch diese Krankenkarte ist zulässig in Deutschland. Wer also bei Ärzten, Zahnärzten, Psychotherapeuten mit Kassenzulassung oder in Krankenhäusern über die Versicherung Behandlungen wahrnehmen will, benötigt eine eGK.
Die elektronische Gesundheitskarte Ihrer Krankenkasse ist dabei für das Inland zuständig, die auf der Rückseite abgedruckte EHIC Karte dagegen für das EU-Ausland.
Wenn Sie eine Behandlung wahrnehmen möchten, die über die Krankenkasse abgerechnet werden soll, brauchen Sie Ihre elektronische Krankenkarte. Sie wird vom Personal dort eingelesen, sodass Sie nichts privat bezahlen müssen.
Sie können auch nützliche Infos digital auf der Karte hinterlegen, wenn Sie das möchten. Haus- und Zahnärzte können folgendes für Sie auf dem Chip abspeichern:
Daten für Notfälle, die dann schnell Auskunft geben können, ob Sie beispielsweise allergisch auf Wirkstoffe sind oder Vorerkrankungen haben, die relevant sein könnten.
Auf Wunsch kann außerdem ein elektronischer Medikationsplan auf der eGK hinterlegt werden. Damit haben neu behandelnde Ärzte, Psychotherapeuten etc. direkt gesicherte Informationen darüber, wann Sie welche Dosen an Medikamenten zu sich nehmen.
Auch der Ort, an dem Sie beispielsweise Ihre Vorsorgevollmacht aufbewahren, kann hier gespeichert sein. So kann im Fall der Fälle schnell auf die nötigen Dokumente zurückgegriffen werden. Und: Ein digitaler Organspendeausweis ist dank der eGK auch möglich.
Auf der Vorderseite der Krankenkarte finden Sie folgende Daten abgedruckt:
Zusätzlich sind auf dem elektronischen Chip folgende Informationen abgespeichert:
Alle, die in Deutschland eine gesetzliche Krankenversicherung haben, erhalten automatisch die elektronische Gesundheitskarte per Post zugeschickt - unabhängig von ihrer Staatsangehörigkeit.
Auch wenn die eGK und die EHIC nicht das gleiche sind, sind sie es in der Praxis im Grunde doch. Immerhin ist die EHIC, mit der Sie im EU-Ausland Behandlungen wahrnehmen können, auf der Rückseite der elektronischen Gesundheitskarte Ihrer Krankenkasse abgedruckt. Drehen Sie Ihre eGK vor dem Urlaub also kurz um - sofern dort alles korrekt draufsteht, müssen Sie sich keine Sorgen machen.
Wenn Sie in Deutschland gesetzlich krankenversichert sind, müssen Sie einige Pflichtangaben machen (Name, Adresse, Geburtsdatum etc.). Die Karte erhalten Sie dann ohne weitere Voraussetzungen. Lediglich ein Foto müssen Sie noch abgeben.
Bitte wenden Sie sich direkt an Ihre Krankenkasse, bei der Sie versichert sind. Sie erhalten dann per Post eine neue Karte, die alte Krankenkarte wird gesperrt.
Alle, die in Deutschland krankenversichert sind (gesetzlich), erhalten die sogenannte elektronische Gesundheitskarte ganz automatisch. Hier sind einige Informationen zur Person abgedruckt, darunter ein Foto und die Versicherungsnummer.
Auf dem elektronischen Chip sind außerdem weitere Daten digital abgespeichert. Hierbei können Sie einige Zusatzfunktionen nutzen, damit behandelnde Ärzte und Notfallsanitäter schnell einen Überblick über Ihre medizinische Vorgeschichte und Ihre aktuelle Medikation bekommen.
Sie erhalten Ihre elektronische Gesundheitskarte kostenlos, sobald Sie sich bei einer deutschen Krankenversicherung angemeldet haben.