Die eID-Karte ist ein modernes Ausweisdokument, mit welchem man sich online ausweisen kann. Die Karte steht seit dem 1. Januar 2021 für Bürger*innen der Europäischen Union und Mitglieder des Europäischen Wirtschaftsraumes zur Verfügung. Es handelt sich hierbei um ein Projekt der Europäischen Kommission mit dem Ziel, ein einheitliches System zur Online-Identifizierung in ganz Europa zu schaffen.
Die Karte enthält zunächst auf der Vorderseite ein blau-grünes Logo, dieses ist ein Kennzeichen für die Online-Ausweisfunktion. Wann immer man die Karte verwenden kann, wird einem meist auch das Logo angezeigt.
Rechts daneben befinden sich die Dokumentennummer, Nachname, Vorname und Geburtstag des Besitzers, sowie der letzte Tag der Gültigkeit der Karte und die Zugangsnummer (CAN). Außerdem wird im Chip der eID Karte die Adresse des Besitzers gespeichert.
Mit Hilfe des neuen Ausweises kann man sich nicht nur online ausweisen, sondern auch in Behörden an Selbstbedienungsterminals, sowie an Automaten, um zum Beispiel die eigene Identität zu bestätigen. Dadurch können Behördengänge einfach und vor Allem schnell online erledigt werden. So kann man zum Beispiel bundesweit mit dem digitalen Ausweis den Antrag auf BAföG online stellen oder Behördengänge zur Deutschen Rentenversicherung online erledigen. Auch immer mehr private Dienstleister bieten diese Funktion an. Bei der Übertragung von persönlichen Daten sind diese aber stets End-zu-End verschlüsselt.
Die eID-Karte ersetzt dabei aber keinesfalls den Personalausweis oder den Reisepass, da sie sich auf die digitale Anwendung beschränkt. Daher muss man nach wie vor alle gewohnten Ausweisdokumente mit sich mitführen.
Jeder Bürger der Europäischen Union kann eine eID-Karte beantragen, zusätzlich steht diese Möglichkeit auch solchen Personen, die keine Bürger des deutschen Staates sind, aber Bürger des europäischen Wirtschaftsraumes sind, zur Verfügung. Darüber hinaus besteht ein Mindestalter von 16 Jahren, um einen Antrag stellen zu können. Außerdem empfiehlt es sich, ein Smartphone oder einen Computer zu besitzen, da mit diesen Geräten die eID-Funktion genutzt werden kann.
Im zuständigen Bürgeramt der Gemeinde, in der man seinen aktuellen Wohnort hat, kann man auf Wunsch den Antrag auf einen eID-Ausweis stellen. Um die Karte von dem Ausland aus zu beantragen, muss man sich dagegen an das Auswärtige Amt und seine Auslandsvertretung in dem Bezirk des gewöhnlichen Wohnsitzes wenden.
Wenn man einen Wohnsitz in Deutschland hat, muss man zur Beantragung lediglich seinen Personalausweis mitbringen, da die persönliche Anschrift dem Bürgeramt bereits bekannt ist. Wer aber gerade erst nach Deutschland gezogen ist, muss sich zunächst bei einer Meldebehörde in Deutschland anmelden, sonst ist die Beantragung im Bürgeramt nicht möglich.
Die Zeit zur Bearbeitung des Antrages und zur Fertigung der eID Karte liegt bei circa drei bis vier Wochen, es kann aber in wenigen Einzelfällen auch zu deutlich längeren Wartezeiten kommen. Die genaue Dauer bis zum Erhalt kann man aber im Bürgeramt erfragen, wenn man den Antrag stellt.
Die Gebühr für den eID-Ausweis liegt bei rund 37 Euro, die Gültigkeit beläuft sich auf 10 Jahre. Diese kann anschließend nicht verlängert werden, daher sollte man, wenn man erneut eine eID-Karte haben möchte, rechtzeitig bevor sie abgelaufen ist einen neuen Ausweis beantragen. Dazu muss man einen Nachweis über begründetes Interesse vorbringen.