Städte und Gemeinden in Deutschland > Standesamt > Wie Sie ein Ehefähigkeitszeugnis erhalten und was es kostet

VERWALTUNGSVERFAHREN

In Deutschland kann die Ehe nur vor einem Standesbeamten geschlossen werden. Eine religiöse Zeremonie ist optional.

Die Anmeldung ist bei dem Standesamt in Deutschland vorzunehmen, in dem eine der Parteien ihren Wohnsitz hat.

Hat keine der beiden Parteien einen Wohnsitz in der Bundesrepublik Deutschland, ist das Standesamt zu kontaktieren, bei dem die Eheschließung stattfinden soll.

Das Ehefähigkeitszeugnis im Deutschland

Einzureichende Unterlagen

Das zuständige Standesamt in Deutschland gibt Auskunft über die erforderlichen Unterlagen. Es ist ratsam, sich rechtzeitig mit dem Standesamt in Verbindung zu setzen, um sicherzugehen, dass Sie zum gewünschten Termin heiraten können. Das Standesamt beantwortet alle weiteren Fragen, die sich ergeben. Nur die Angaben des Standesamtes sind im Einzelfall verbindlich.

In der Regel müssen beide Verlobte dem Standesbeamten folgende Unterlagen vorlegen:

  • - Beglaubigte Kopie eines Ausweisdokuments mit Lichtbild (z.B. Reisepass, Personalausweis)
  • - Geburtsurkunde (nicht älter als 6 Monate) im Original oder als beglaubigte Kopie mit den Namen der Eltern. Eventuell ist eine Übersetzung erforderlich. Eine Taufurkunde ist nicht zulässig. Die Einbürgerungsurkunde muss ebenfalls vorgelegt werden, wenn der Antragsteller eingebürgert wurde.
  • - Falls verwitwet, Original der Sterbeurkunde oder beglaubigte Kopie des verstorbenen Ehepartners. Eine Übersetzung kann erforderlich sein.
  • - Wenn geschieden, eine beglaubigte Kopie des Scheidungsurteils mit einer Übersetzung ins Deutsche durch einen vereidigten Übersetzer.
  • - Wurde die vorherige Ehe von einem anderen als einem deutschen Gericht aufgelöst, muss das Scheidungsurteil ggf. von der zuständigen Landesjustizverwaltung genehmigt werden.
  • - Wenn einer der Verlobten minderjährig ist, eine Erklärung des gesetzlichen Vertreters, d.h. des Vaters und der Mutter oder des Vormunds, vor einem Notar, in der die Zustimmung gemäß den Gesetzen des Landes des Verlobten erteilt wird. Da einige deutsche Staaten eine besondere Form der Zustimmung verlangen, sollte der zuständige Standesbeamte für detaillierte Informationen kontaktiert werden.

Hinzu kommt auch noch das Ehefähigkeitszeugnis. Dieses amtliche Dokument haben wir für Sie genauer unter die Lupe genommen!

Was ist das Ehefähigkeitszeugnis?

Alle Personen, die nicht in Deutschland gemeldet sind, aber dort heiraten, benötigen ein Ehefähigkeitszeugnis. Dieses besagt, dass sie rechtlich frei sind, eine Ehe zu schließen. Unter bestimmten Voraussetzungen können ausländische Bürger ein solches Zeugnis bei den beim entsprechenden Konsulat in Deutschland erhalten. Hierbei ist es ratsam die Internetpräsenz der Auslandsvertretung zu besuchen oder zum Hörer zu greifen, um sich telefonisch über die Gegebenheiten zu erkundigen.

Die Online-Beantragung

Eine persönliche Vorsprache oder die schriftliche Beantragung bei Ihrem zuständigen Standesamt ist für ausländische Staatsbürger unabdingbar, um ein Ehefähigkeitszeugnis zu erhalten. Da die Digitalisierung jedoch unaufhörlich voranschreitet, bieten mittlerweile viele Behörden ein Onlineformular an, um die Eheschließung anzumelden – das gilt jedoch lediglich für deutsche Staatsbürger.

Gültigkeit des Ehefähigkeitszeugnisses

Das Ehefähigkeitszeugnis ist ab Datum der Ausstellung sechs Monate lang gültig.

Wichtig: Die Gültigkeit des Zeugnisses beginnt mit Ausstellung, also nachdem Sie den Beantragungsprozess hinter sich gebracht und die entsprechenden Unterlagen eingereicht haben.

Die Unterlagen werden für das Ehefähigkeitszeugnis benötigt

Für die Beantragung eins Ehefähigkeitszeugnisses in Deutschland benötigen Sie folgende Unterlagen:

  • - Ihren Personalausweis oder Reisepass
  • - Die aktuelle Bescheinigung der Meldebehörde (Aufenthaltsbescheinigung)
  • - Ihre Geburtsurkunde oder einen beglaubigten Ausdruck aus dem Geburtenregister
  • - Sofern zutreffend, einen Nachweis über eine vorherige Ehe oder eingetragene Lebensgemeinschaft sowie deren Auflösung und unter Umständen die Anerkennung der Auflösung

Die notwendigen Unterlagen, die Sie für die Beantragung eines Ehefähigkeitszeugnisses für Ausländer benötigen, variieren und werden von der inneren Heimatbehörde des jeweiligen Staates ausgestellt. Informationen dazu erhalten Sie von Ihrem zuständigen Konsulat.

Diese Kosten kommen auf Sie zu

Den genauen Kostenpunkt kann man nicht pauschal festsetzen, da jede Stadt oder Gemeinde eine andere Gebühr erhebt. In der Regel bewegen sich die Gebühren für die Ausstellung eines Ehefähigkeitszeugnisses zwischen 40€ und 80€.