Grundsätzlich ist es in Deutschland möglich, neben der deutschen noch eine zusätzliche Staatsbürgerschaft zu haben oder zu erlangen. Dies ist in folgenden Fällen möglich:
Bei einer Einbürgerung ist es im Allgemeinen nicht vorgesehen, die alte Staatsbürgerschaft zu behalten, da die Entstehung einer Mehrstaatigkeit möglichst vermieden werden soll. Dies ist nur für Härtefälle möglich. In spezifischen Fällen ist das Beantragen einer doppelten Staatsangehörigkeit möglich.
Anmerkung: Wichtig ist, wer einmal mehrere Staatsbürgerschaften besitzt, gibt diese auch an seine Kinder weiter. Dabei ist es jederzeit möglich, die deutsche Staatsangehörigkeit aufzugeben.
In Deutschland selbst bringt die Mehrfachstaatsangehörigkeit keine Vorteile mit sich. Personen mit einer zusätzlichen ausländischen Staatsangehörigkeit haben die gleichen Rechte wie jede andere Person auch.
In Bezug auf den ausländischen Staat, in dem eine zusätzliche Staatsbürgerschaft besteht, kann es jedoch durchaus zu Vorteilen kommen. So ist es zum Beispiel möglich, dass man in beiden Ländern vom Wahlrecht Gebrauch machen kann. Dies ist aber von der Gesetzeslage des jeweiligen Staates abhängig.
Allerdings ergibt sich auch ein Nachteil: Hält man sich im Land der ausländischen Staatsbürgerschaft auf, so kann man von der ansässigen deutschen Botschaft nur bedingt Schutz erwarten, da man in diesem Land als Staatsangehöriger betrachtet und behandelt wird. Dies ist zu bedenken, bevor man eine doppelte Staatsbürgerschaft eingeht.
Steht einem die doppelte Staatbürgerschaft von Geburt an zu, so bekommt man sie automatisch und muss sie nicht beantragen. Alle anderen Personen können eine doppelte Staatsbürgerschaft im Rahmen der Einbürgerung erlangen. Diese wird bei der zuständigen Einwanderungsbehörde beantragt. Manchmal ist auch das Bürgeramt oder die Ausländerbehörde in der Zuständigkeit. Folgende Unterlagen sind dafür nötig: Neben dem Personalausweis, einer Kopie der Aufenthaltsgenehmigung und einem Arbeitsnachweis, bedarf es auch eines Wohnungsnachweises, einer Geburtsurkunde und einem Beleg deutscher Sprachkenntnisse auf Niveau B1 oder besser. Je nach Behörde können weitere Dokumente verlangt werden. Dann muss nur noch der Einbürgerungsantrag ausgefüllt vorgelegt werden. Zudem muss ein Einbürgerungstest absolviert werden, es sei denn man kann einen deutschen Schulabschluss nachweisen.
Für den Einbürgerungsantrag fällt eine Bearbeitungszeit von circa sechs Wochen an. Falls Unterlagen unvollständig sind oder bestimmte Voraussetzungen nicht erfüllt sind, verzögert sich das Verfahren. Nach Abschluss des Verfahrend erfolgt die Zusendung der Einbürgerungsurkunde per Post. Wenn die alte Staatsbürgerschaft nicht abgelegt wurde, ist man nun Besitzer einer doppelten Staatsbürgerschaft.
Im Rahmen der Einbürgerung, mit der auch die doppelte Staatsbürgerschaft erlangt werden kann, kommen Kosten von 255 Euro pro Person auf. Dies gilt auch für Minderjährige. Lediglich wenn Kinder zusammen mit ihren Eltern eingebürgert werden, gibt es eine Verringerung der Kosten pro Kind auf 55 Euro.
Weiterhin müssen die Kosten von 25 Euro für den Einbürgerungstest, sowie Kosten für das Übersetzen verschiedener Dokumente berücksichtigt werden. Wer über zu geringe finanzielle Mittel verfügt, bekommt die Möglichkeit eine Verringerung oder das gänzliche Wegfallen der Kosten zu beantragen.
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