Städte und Gemeinden in Deutschland > Arbeit > Die Dienstzeitbescheinigung für Freiwilligendienste

VERWALTUNGSVERFAHREN

Seit dem 1. Juli 2011 gibt es in Deutschland keinen gesetzlichen Wehr- und Zivildienst mehr. Stattdessen können Sie einen freiwilligen Wehrdienst oder verschiedene Freiwilligendienste ableisten. Für die Dienste bekommen Sie zusammen mit einem Zeugnis eine Dienstzeitbescheinigung. Worum es sich dabei handelt und wofür Sie diese Bescheinigung brauchen, erfahren Sie in unserem Blogartikel.

Mit der Dienstzeitbescheinigung weisen Sie freiwilligen Wehrdienst oder Freiwilligendienst nach.

Was ist eine Dienstzeitbescheinigung?

Bei der Dienstzeitbescheinigung (beim freiwilligen Wehrdienst auch Wehrdienstbescheinigung genannt) handelt es sich um ein Dokument, das die Absolvierung und Dauer eines freiwilligen Dienstes bestätigt.

Sie können die Bescheinigung für folgende Dienste erhalten:

Bundesfreiwilligendienst

Mit dem Bundesfreiwilligendienst (BFD) können sich Personen in Deutschland unabhängig von ihrem Alter für das Allgemeinwohl engagieren. Folgende Bereiche stehen für den Freiwilligendienst zur Verfügung:

  • • sozialer Bereich,
  • • ökologischer Bereich,
  • • kultureller Bereich,
  • • Integration,
  • • Zivil- und Katastrophenschutz und
  • • Sport.

Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr

Diese Programme richten sich an Jugendliche und junge Erwachsene unter 27 Jahren nach der Vollzeitschulpflicht. Im Freiwilligen Sozialen Jahr (FSJ) wird ein freiwilliger Dienst im sozialen Bereich absolviert.

Im Freiwilligen Ökologischen Jahr (FÖJ) leisten Sie Dienste bei Naturschutzverbänden, Naturparkzentren, Einrichtungen der Umweltbildung, Schulbauernhöfen oder Tierpflegestationen.

Internationale Freiwilligendienste

Auch im Ausland kann ein Freiwilligendienst geleistet werden. Die Gelegenheit dazu bieten Programme wie der Europäische Freiwilligendienst (EFD), der Internationale Jugendfreiwilligendienst (IJFD) oder die Förderprogramme Weltwärts und Kulturweit.

Freiwilliger Wehrdienst und Soldaten auf Zeit

Beim Freiwilligen Wehrdienst (FWD) können Sie zwischen 7 und 23 Monate lang den Soldatenberuf bei der Bundeswehr kennenlernen. Der Dienst kann in folgenden Bereichen absolviert werden:

  • • Cyber- und Informationsraum,
  • • Heer,
  • • Luftwaffe,
  • • Marine,
  • • Sanitätsdienst oder
  • • Streitkräftebasis.

Als Soldat oder Soldatin auf Zeit (SaZ) können Sie sich für mindestens 2 Jahre zum Wehrdienst bei der Bundeswehr verpflichten lassen.

Wie erhalte ich eine Dienstzeitbescheinigung?

Die Dienstzeitbescheinigung wird Ihnen gemeinsam mit dem Arbeitszeugnis bei Beendigung Ihres Freiwilligendienstes ausgehändigt. Sollten Sie keine Bescheinigung erhalten haben, können Sie sich an die zuständige Stelle wenden.

In der Bescheinigung sind Ihre persönlichen Daten wie Name und Geburtsdatum sowie die Art und Dauer Ihres Freiwilligendienstes angeführt.

Sollten Sie eine Bescheinigung benötigen, bevor Ihr Freiwilligendienst beendet ist, können Sie eine vorläufige Dienstzeitbescheinigung erhalten. Online finden Sie Mustervorlagen für die Dienstzeitbescheinigung.

Die Ausstellung ist für Sie kostenlos.

Beglaubigung fürs Ausland

Wenn Sie Ihre Dienstzeitbescheinigung im Ausland verwenden möchten, brauchen Sie dazu eine Beglaubigung. Je nach Land können Sie die Bescheinigung mit einer Legalisation oder mit einer Apostille beglaubigen lassen. Dazu müssen Sie die Auslandsvertretung des jeweiligen Landes kontaktieren, in dem Sie die Bescheinigung benötigen.

Je nachdem, ob Sie eine Legalisation oder eine Apostille benötigen, können unterschiedlich hohe Kosten anfallen.

Wozu brauche ich eine Dienstzeitbescheinigung?

Es gibt verschiedene Situationen, in denen Sie Ihre Dienstzeitbescheinigung vorlegen müssen:

Die Rentenversicherung

Mit dem freiwilligen Wehrdienst erhalten Sie Beitragszeiten für Ihre Rente. Die Rentenbeiträge müssen Sie für diesen Zeitraum nicht selbst bezahlen, sondern Sie werden vom Staat für Sie übernommen.

Auch wenn Sie einen Freiwilligendienst wie den Bundesfreiwilligendienst oder ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr leisten, erhalten Sie für die Dauer Ihres Dienstes Rentenansprüche. Auch hier müssen Sie die Beiträge nicht selbst entrichten, sondern sie werden von Ihrem Arbeitgeber eingezahlt.

Um die Rentenansprüche geltend zu machen, senden Sie Ihre Dienstzeitbescheinigung an Ihren gesetzlichen Rentenversicherungsträger.

Rückstellung von Studienplätzen

Erhalten Sie einen Studienplatz, während Sie gerade einen Freiwilligendienst absolvieren, und können ihn aufgrund dessen nicht beanspruchen, so können Sie den Platz zurückstellen lassen.

Nach Beendigung Ihres Freiwilligendienstes können Sie sich nun erneut bewerben und somit Ihre Zulassung geltend machen und Ihren Studienplatz beanspruchen.

Bei ausgewählten zulassungsbeschränkten Studiengängen wie Humanmedizin, Zahnmedizin, Tiermedizin oder Pharmazie vergeben viele Hochschulen zusätzliche Punkte für absolvierte fachlich einschlägige Freiwilligendienste von mindestens 11 Monaten.

Die Dienstzeitbescheinigung für Ihre Rentenversicherung oder Universität

Wer einen Freiwilligendienst absolviert, bekommt als Bestätigung dafür eine Dienstzeitbescheinigung mit der Art und Dauer des geleisteten Dienstes.

Die Bescheinigung erhalten Sie für verschiedene Programme wie den Bundesfreiwilligendienst, ein Freiwilliges Soziales oder Ökologisches Jahr, internationale Freiwilligendienste oder den Freiwilligen Wehrdienst.

Sie benötigen die Dienstzeitbescheinigung, um Rentenansprüche geltend zu machen oder eine Studienzulassung zurückstellen zu lassen.