Sie oder Ihr Partner möchten in Rahmen der Familienzusammenführung nach Deutschland ziehen? In vielen Fällen wird dann ein Sprachnachweis gefordert, damit ein Heiratsvisum erteilt werden kann. Was es genau damit auf sich hat, auf welchem Niveau Sprachkenntnisse nötig sind und wie der Ablauf ist, erfahren Sie hier.
Wer mit oder wegen des Ehepartners nach Deutschland umzieht, soll natürlich von Anfang an fähig sein, sich ein eigenes Leben aufzubauen. Zumindest einige Basics in der Verständigung sind daher sehr wichtig. Voraussetzung für den Ehegattennachzug ist bezüglich Aufenthaltsrecht daher unter anderem ein Sprachnachweis.
Es gibt drei Fälle, in denen Deutschkenntnisse in Zusammenhang mit einer Eheschließung relevant werden:
Es gibt hierzu jedoch einige Ausnahmen. Beispielsweise für EU-Bürger, Ehepartner von Menschen mit bestimmter Nationalitäten wie Japan oder Kanada, Ihre minderjährigen Kinder im Land sind oder Sie aus gesundheitlichen Gründen keinen Sprachnachweis absolvieren können. Es gibt aber noch einige Fälle mehr, in denen Sie keinen Sprachnachweis brauchen, informieren Sie sich also vorab über Ihre Möglichkeiten.
Mit den Grundkenntnissen oder sogenannten einfachen Deutschkenntnissen meinen die Behörden die Kompetenzstufe A1. Was sich dahinter verbirgt, kann beim europäischen Referenzrahmen für Sprachen eingesehen werden.
Zusammengefasst geht es darum, vor allem Alltagsbegriffe zu verstehen und einfache Sätze verwenden zu können. Das kann beim Einkaufen sein, wenn man auf der Straße jemanden nach dem Weg fragen will oder ähnliches. Auch ein bisschen was zur Person sollten Sie bereits erzählen können, beispielsweise zum Wohnort oder Ihren Hobbys. Ebenso leichte schriftliche Aufgaben wie das Ausfüllen von Formularen werden bereits gefordert beim Level A1.
Der Sprachnachweis muss bestimmte Bedingungen erfüllen. Das heißt, er muss die Standards eines ALTE zertifizierten Prüfungsanbieters einhalten. Derzeit ist ein Sprachnachweis, der auch anerkannt wird, nur bei folgenden Stellen möglich:
Ihr Sprachnachweis darf bei der Beantragung nicht älter als ein Jahr sein. Das Level A1 muss allerdings schon abgeschlossen sein, wenn Sie den Antrag starten. Planen Sie den Zeitpunkt Ihrer Prüfung also sorgfältig.
In den meisten Fällen absolvieren Sie zunächst einen Kurs beim gewählten Institut und dann direkt vor Ort auch die Prüfung für das Level A1.
Sie müssen vorab keinen Kurs belegen. Haben Sie bereits anderweitig genug Kenntnisse gesammelt, können Sie die Prüfung auch direkt absolvieren.
Es gibt eine Ausnahme für Personen, die ein wesentlich besseres Sprachniveau als A1 aufweisen: Sie können zum persönlichen Termin für das Visum gehen. Sind Ihre Kenntnisse deutlich erkennbar höher, ist kein Nachweis notwendig.
Der Test besteht aus 4 Teilen, in denen Sie jeweils Fragen beantworten:
Gesammelte Informationen finden Sie beim Goethe Institut. Die Prüfung allein kostet je nach Anbieter rund 135 Euro, die vorangehenden Kurse können allerdings deutlich teurer sein. Man empfiehlt ca. 80 Unterrichtseinheiten à 45 Minuten, um die A1 Prüfung erfolgreich absolvieren zu können.
Sie können sich einerseits an eines der Institute wenden, die Sprachkurse sowie Prüfungen anbieten. Bevor Sie jedoch viel Geld und Zeit investieren, holen Sie Informationen von Ihrer Visumsstelle ein. So stellen Sie sicher, dass Sie auch wirklich den richtigen Sprachnachweis in der Tasche haben am Ende.
Wenn Sie, Ihr Ehepartner oder auch Sie beide nach Deutschland kommen wollen, um hier längerfristig zu leben, müssen Sie ein spezielles Heiratsvisum beantragen. Dafür müssen Sie in vielen Fällen einen Nachweis darüber vorlegen, dass Sie mindestens auf Level A1 Deutsch sprechen und verstehen können.
Einen Kurs sowie die passende Prüfung können Sie nur bei bestimmten Instituten ablegen. Informieren Sie sich also genau, ob das Zertifikat des Anbieters am Ende auch wirklich den Standards entspricht und bei der Visumsstelle anerkannt wird. Es gibt aber auch viele Ausnahmefälle, in denen kein Sprachnachweis nötig ist. Machen Sie sich auch darüber vorab einen Überblick.