Das deutsche Wahlsystem ist eine grundlegende Säule der demokratischen Ordnung des Landes. Es regelt den Prozess der Wahl von Vertretern auf verschiedenen Ebenen der Regierung und gewährleistet die politische Teilhabe der Bürgerinnen und Bürger.
Eine wichtige Komponente dieses Systems ist der Wahlschein, der eine zentrale Rolle im gesamten Wahlprozess spielt. Wie das System aufgebaut ist, wie es funktioniert und was genau es mit den Scheinen auf sich hat, erfahren Sie im heutigen Blog-Artikel!
Das deutsche Wahlsystem ist auf vier Säulen aufgebaut:
Sofern es sich um deutsche Staatsbürger handelt, sind diese unabhängig von…
…gleichermaßen zur Wahl berechtigt.
Unabhängig von zuvor genannten Kriterien, gilt es einige Grundvoraussetzungen mitzubringen. Diese treffen auf alle Bürgerinnen und Bürger zu:
Jede Person, die wahlberechtigt ist, besitzt das gleiche Stimmrecht. Keine Stimme eines bestimmten Personenkreises hat mehr Einfluss als jede andere.
Im Umkehrschluss bedeutet das, dass zu prüfen ist, ob das Verhältnis zwischen Bevölkerungszahl und der Anzahl der zu wählenden Abgeordneten der Wahlkreise den Grundsatz nicht untergräbt.
Wählerinnen und Wähler wählen die Abgeordneten direkt, also unmittelbar. Es gibt keine Instanzen, die in diesem Grundsatz zwischengeschaltet sind.
Hinweis: Anders ist das beispielsweise in den USA. Dort wählen die Bürger Wahlmänner. Diese wählen erst den Präsidenten.
Der Wähler muss den Stimmzettel unbeobachtet ankreuzen können. Er darf nicht unter Beobachtung stehen.
Die Hauptwahlen in Deutschland sind:
Grundsätzlich gilt, dass - sofern Sie im Wählerverzeichnis stehen - auch ohne Wahlbenachrichtigung zur Wahl zugelassen sind. Nach Verlust fehlen Ihnen allerdings die Informationen zum Wahllokal. Rufen Sie diesbezüglich beim zuständigen Wahlamt an. Die Infos zur Zuständigkeit finden Sie auf der Homepage der Stadt oder der Gemeinde.
Führen Sie am Wahltag zwingend Ihren Personalausweis, alternativ den Reisepass als Identitätsnachweis mit. Denn aufgrund der verlorengegangenen Wahlbenachrichtigung werden Ihre Daten händisch mit dem Wählerverzeichnis abgeglichen.
Einen Wahlschein erhält jeder Wahlberechtigte auf dem Postweg zugesendet, der in das Wählerverzeichnis eingetragen ist, auf Antrag von seiner Gemeindebehörde. Damit kann er in jedem beliebigen Wahllokal in seinem Wahlkreis wählen. Der Wahlschein ist zudem Voraussetzung für die Briefwahl.
Wer nicht zum gemeindlichen Wahllokal gehen kann oder möchte, kann auch per Briefwahl wählen. Die Briefwahl beantragen können Sie auf zweierlei Wege:
Fordern Sie Ihre Unterlagen nicht zu spät an. Bestenfalls erledigen Sie die Anforderung der Briefwahlunterlagen direkt nach Erhalt der Wahlbenachrichtigung. Wer möchte, dass seine Stimme gezählt wird, muss dafür Sorge tragen, dass seine Stimme am Wahlsonntag bis spätestens um 18 Uhr angekommen ist.
Haben Sie die Briefwahl beantragt, erhalten Sie folgende Unterlagen:
Folgender Ablauf ist zu befolgen, wenn Sie Ihre Stimme als zählbar per Briefwahl abgeben möchten:
Alternativ können Sie den Umschlag auch im amtlichen Wahllokal abgeben.
Das deutsche Wahlsystem bildet sich unter den Grundsätzen allgemein, geheim, gleich und unmittelbar. Jede Stimme eines einzelnen Bürgers besitzt die gleiche Gewichtung. Mit dem Wahlschein können Sie im Wahllokal Ihrer Gemeinde am Wahltag wählen. Wer nicht selbst am Wahlsonntag teilnehmen kann oder möchte, fordert Unterlagen zur Briefwahl an. Auch damit können Sie über Ihre Stimme an der Wahl teilnehmen.