Als COVID-Zertifikate bezeichnet man sämtliche Zertifikate, die den Status einer Person angeben, sei es der Status als geimpfte (Impfzertifikat), genesene oder negativ getestete Person. Für gewöhnlich ist damit vor Allem der Impfstatus gemeint. Diesen kann man mit Hilfe eines digitalen Impfzertifikats in der Corona-Warn-App-digital oder in der CovPass App auf dem Smartphone mit sich führen und aufrufen. Informationen über den verwendeten Impfstoff und den Impfzeitpunkt können so jederzeit auf dem Smartphone verwaltet werden. Mittelpunkt des Zertifikats ist ein QR-Code, der gescannt werden kann, um die Informationen abzurufen.
Das Zertifikat ist sehr nützlich, um den Zugang zu einlassbeschränkten Restaurants, Hotels oder Veranstaltungen schnell und einfach zu erlangen. Man kann den Barcode scannen lassen und ein persönliches Ausweisdokument vorzeigen, schon darf man eintreten. Da die meisten Menschen ihr Smartphone sowieso immer mit außer Haus nehmen, hat man mit der CovPass App immer alle Nachweise automatisch dabei.
Besonders nützlich ist es aber dadurch, dass es in allen EU-Staaten als Impfnachweis anerkannt wird, sowie in 33 weiteren Nicht-EU Ländern. Dadurch erfährt der Personenverkehr in der Europäischen Union eine Erleichterung. Ob das Zertifikat im jeweiligen Zielland gültig ist, kann man auch in der CovPass App selbst nachsehen.
Das digitale Impfzertifikat enthält alle wesentlichen Informationen wie Name, Geburtsdatum, Ausstellungsdatum und welcher Impfstoff gegeben wurde, sowie ein individuelles Erkennungsmerkmal. Diese Daten werden aber niemals gespeichert: wenn zum Beispiel eine Behörde das Zertifikat scannt, um festzustellen, ob dieses gültig ist, dann verbleiben die Daten im digitalen COVID-Zertifikat.
Generell kann jede Person, die sich in Deutschland einer COVID-Impfung unterzogen hat, auch in Deutschland ein digitales COVID-Zertifikat erhalten. Dazu können sowohl EU-Bürger*innen gehören, als auch Drittstaatsangehörige, die einen rechtmäßigen Wohnsitz in Deutschland innehaben, oder sich hier aufhalten und in andere Mitgliedstaaten reisen dürfen.
Außerdem bekommen auch Kinder Impfzertifikate ausgestellt, seit sie für eine Impfung zugelassen wurden. Aber auch wer an Corona erkrankt und anschließend genesen ist erhält mit einer einzelnen Impfung den Status einer vollständig geimpften Person: Man bekommt nach einer Genesung zwar kein Impfzertifikat, sondern ein Genesenenzertifikat beziehungsweise ein Genesenimpfzertifikat. Damit ist eine Genesung aber mit einer Impfung gleichgestellt. Auch das Genesenenzertifikat kann in der Corona-Warn-App-digital oder in der CovPass App eingefügt und verwaltet werden.
Zunächst kann man sich die benötigte App, also entweder die CovPass App oder die Corona-Warn-App-digital, im entsprechenden Appstore des Handys herunterladen. Wenn eine Impfung erfolgt ist, erhält man die COVID-Zertifikate stets direkt beim Arzt, dem Gesundheitsamt oder beim Impfzentrum. Eine weitere Möglichkeit ist es, sich den digitalen Nachweis im Nachhinein in der Apotheke ausstellen zu lassen. Dafür muss man den Impfpass vorlegen, in dem sich der Chargenaufkleber und das Datum der Impfung befinden. Häufig muss man auch ein Ausweisdokument zur Identifikation vorzeigen.
Nach Erhalt des Zertifikats kann man mit der App den darauf abgebildeten QR-Code scannen, sodass das COVID-Zertifikat automatisch in der App hinzugefügt wird. Ab 14 Tagen nach der Impfung zeigt die App dann jedes Mal, wenn man den Nachweis öffnet, einen vollen Impfschutz an. Wichtig ist, dass man das Zertifikat aufbewahrt, obwohl es sich in der App befindet, für den Fall, dass man sein Handy wechselt oder gar verliert und es erneut in eine App einscannen muss. Genesenenzertifikate sind ebenfalls beim Arzt erhältlich, Genesenenimpfzertifikate bei der Apotheke.
Das COVID-Zertifikat ist prinzipiell kostenlos und steht allen Bürger*innen zu, die sich in Deutschland haben impfen lassen.
Theoretisch sind die Zertifikate erst einmal nur für ein Jahr gültig, da die entsprechende Verordnung vom 1.Juli 2021 zunächst nur für 12 Monate gilt. Drei Monate vor Ablauf dieser Zeit soll aber über das weitere Vorgehen beraten werden, sodass sich die langfristige Gültigkeit erst noch herausstellen wird.