Mit der Blauen Karte bekommen Sie in vielen EU-Staaten die Möglichkeit, dort leben und arbeiten zu dürfen, wenn Sie aus einem Drittstaat kommen. Welche Voraussetzungen es gibt und worauf Sie bei Antrag achten müssen, erklären wir Ihnen hier.
Die Blaue Karte EU, auch EU blue card oder European blue card gennannt, ist ein spezieller Aufenthaltstitel. Er kann Absolventen und Absolventinnen von Hochschulen gewährt werden. So soll es möglich werden, dass hochqualifizierte Fachkräfte aus nicht-EU-Staaten dauerhaft in Deutschland bleiben können. Es handelt sich dabei um eine Plastikkarte, auf der Ihre Daten vermerkt sind.
Die Blaue Karte EU unterscheidet von einem regulären Aufenthaltstitel, dass sie an einen Arbeitsplatz geknüpft ist, der bestimmte Voraussetzungen erfüllt. Sie kann in dieser Form in allen EU-Ländern außer Dänemark und Irland beantragt werden. Es variieren lediglich die Vorgaben zum Gehalt, die wir Ihnen im nächsten Punkt erläutern.
Sie müssen ein Studium an einer Hochschule abgeschlossen haben - entweder direkt in Deutschland oder an einer vergleichbaren Institution im Ausland, sodass der Abschluss vergleichbar ist. Gegebenenfalls ist eine Anerkennung ausländischer Studienabschlüsse notwendig.
Sie müssen einen Arbeitsvertrag oder zumindest eine Stellenzusage vorlegen, die als verbindlich gilt. Ist dieser auf einen Zeitraum von weniger als vier Jahren befristet, erhalten Sie die EU blue card für die Zeit Ihrer Anstellung, plus drei Monate danach. Eine Verlängerung im Anschluss ist aber möglich.
Ihr Bruttogehalt beträgt jährlich mindestens 58.400 Euro brutto (Stand 2023, diese Grenze ändert sich in der Regel jährlich). Ihre Beschäftigung entspricht dabei Ihrer tatsächlichen Qualifikation.
Ein verringertes Mindestgehalt von brutto 45.552 Euro gilt für folgende Berufsgruppen: Mathematik, Naturwissenschaften, Ingenieurwesen, Humanmedizin (ohne Zahnmedizin), Informatik.
Diese Voraussetzungen für die Blaue Karte EU müssen Sie mittels Urkunden, Verträgen oder ähnlichen Bescheinigungen nachweisen können. Außerdem benötigen Sie für den Antrag in Original und in Kopie folgende Dokumente:
Mit der EU blue card können Sie bis zu vier Jahre in Deutschland bleiben. Die EU blue card ist aber auch eine gute Möglichkeit für Drittstaatler, um dauerhaft in Deuschland bleiben zu dürfen. Denn: Wer die Voraussetzungen erfüllt, hat tatsächlich einen Rechtsanspruch darauf, dass die Blaue Karte EU ausgestellt wird.
Der Familiennachzug ist damit außerdem leichter zu bewerkstelligen. Wer die Blaue Karte EU besitzt, hat zudem nach 33 Monaten die Möglichkeit auf eine Niederlassungserlaubnis.
Wer die Blaue Karte EU besitzt, hat zudem nach 33 Monaten die Möglichkeit auf eine Niederlassungserlaubnis. Voraussetzungen sind eine hochqualifizierte Beschäftigung, Beiträge für die Rentenversicherung und Basiskenntnisse der deutschen Sprache. Wer die Sprache besser spricht (ab Niveau B1) hat sogar eine verkürzte Frist von nur 21 Monaten.
Gut zu wissen: Wenn Sie nicht lange genug in Deutschland gelebt haben, aber schon in anderen EU-Ländern beschäftigt waren, können Sie nach insgesamt fünf Jahren einen Daueraufenthalt in der EU beantragen.
Wer aus einem nicht-EU-Staat kommt, beantragt zunächst ein Visum von der zuständigen Auslandsvertretung von Deutschland, das auf Erwerbstätigkeit ausgelegt ist. Damit reisen Sie nach Deutschland ein und stellen den Antrag auf eine Blaue Karte EU, solange das Visum gültig ist.
Es gibt einige Ausnahmefälle, in denen Sie kein Visum benötigen:
Hierfür gehen Sie zur Ausländerbehörde in Ihrem neuen Wohnort. Das Formular finden Sie entweder online bei Ihrer Behörde oder vor Ort. Die Kosten liegen bei rund 150 Euro.
Wer in den ersten beiden Jahren einen Jobwechsel anstrebt, braucht hierfür eine Genehmigung von der Ausländerbehörde. Diese prüft dann den Status erneut. Das gleiche gilt bei einem Verlust der Arbeitsstelle.
Das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge hat eine Stelle eingerichtet, an die Sie sich bei Fragen direkt wenden können:
Hotline Arbeiten und Leben in DeutschlandFrankenstraße 21090461 NürnbergTelefon: +49 30-1815-1111
Oder Sie nutzen das Online-Formular.
Die Blaue Karte EU macht es möglich, dass Drittstaatler langfristig in Deutschland leben und arbeiten können. Mit einem Visum reisen Sie hierfür nach Deutschland ein und beantragen bei der Ausländerbehörde Ihre Blaue Karte. Dafür ist es wichtig, dass Sie schon eine fixe Zusage für eine Arbeitsstelle in Deutschland haben, wenn Sie den Antrag stellen. Wer lange genug die Blaue Karte besitzt, kann danach dauerhaft in Deutschland bleiben.
Mit einem Visum reisen Sie hierfür nach Deutschland ein und beantragen bei der Ausländerbehörde Ihre Blaue Karte. Dafür ist es wichtig, dass Sie schon eine fixe Zusage für eine Arbeitsstelle in Deutschland haben, wenn Sie den Antrag stellen. Wer lange genug die Blaue Karte besitzt, kann danach dauerhaft in Deutschland bleiben.