Das deutsche Steuerrecht ist umfassend. Darin enthalten ist die Bescheinigung in Steuersachen (ehemals Unbedenklichkeitsbescheinigung). Sie spielt eine wichtige Rolle für Unternehmen, Selbstständige und Privatpersonen.
In unserem Leitfaden erläutern wir, was die Bescheinigung in Steuersachen ist, warum sie benötigt wird, wer sie beantragen kann und welche Schritte für die Beantragung erforderlich sind. Des Weiteren geben wir Auskunft darüber, welche Gruppierungen besonders häufig auf die Antragstellung zurückgreifen.
Die Bescheinigung in Steuersachen, oft auch als Unbedenklichkeitsbescheinigung bezeichnet, ist ein offizielles Dokument, das von den Finanzbehörden ausgestellt wird. Es bestätigt, dass der Antragsteller keine Steuerschulden hat oder seinen steuerlichen Verpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt.
Der konkrete Inhalt des Schreibens ist:
Ausgestellt wird die Bescheinigung ausschließlich dem Betroffenen. Alternativ kann eine Vollmacht ausgestellt und somit eine Berechtigung zur Entgegennahme erteilt werden.
Die Bescheinigung ist insbesondere für Unternehmen und Selbstständige von Bedeutung. Sie wird häufig benötigt für:
Auch bei Bankgeschäften oder der Beantragung von Visa kann die Bescheinigung erforderlich sein, um die finanzielle Zuverlässigkeit nachzuweisen.
Definierte Vorgaben zur Anforderung des Dokuments gibt es nicht. Einen Antrag stellen können Sie über:
Um einen reibungslosen Ablauf zu gewährleisten, halten Sie folgende Daten bereit:
Viele Finanzämter, wie beispielsweise das Finanzamt Berlin, stellen Vorlagen zur Anforderung der Bescheinigung in Steuersachen zur Verfügung.
Je nach Finanzamt werden Kosten zwischen 8 und 19 Euro erhoben. Teilweise wird die Bescheinigung in Steuersachen auch kostenfrei erstellt. Vor allem in Fällen, in denen vornehmlich öffentliches Interesse an einer Ausstellung besteht, werden die Kosten für die Ausstellung häufig erlassen.
Falls die Bescheinigung verloren geht, können Sie grundsätzlich jederzeit eine neue anfordern. In der Regel beträgt die Gültigkeit ein Jahr.
Während des Antrags können in Einzelfällen Schwierigkeiten auftreten, wie zum Beispiel:
Um diese Hürden zu vermeiden, ist es ratsam, dass Sie alle zuvor genannten Unterlagen vollständig und korrekt vorbereiten. Reichen Sie den Antrag frühzeitig vor Ihrem Bedarf ein. Die Bearbeitung kann bis zu vier Wochen in Anspruch nehmen. Sollten Rückfragen seitens der Finanzbeamten bestehen, beantworten Sie diese zeitnah.
Zuständig ist das Finanzamt, bei dem Sie auch steuerlich geführt werden.
Folgende Rechtsgrundlagen bestehen:
Eine Einspruchsmöglichkeit gegen die Bescheinigung in Steuersachen gibt es nicht, da es sich um keinen klassischen Verwaltungsakt handelt. Wird allerdings eine Ablehnung gegen den Antrag auf Ausstellung des Dokuments erteilt (zum Beispiel mangels erheblichen Interesses), kann Einspruch gegen diese Entscheidung erhoben werden. Hierzu gilt eine Frist von vier Wochen.
Besonders für Firmen und Selbstständige ist es wichtig, Fragen im Steuerbezug rasch gegenüber Dritten beantworten zu können. Die Bescheinigung in Steuersachen belegt, dass Sie keinerlei Steuerschulden haben. Auch gibt sie Aufschluss darüber, dass Sie Ihren steuerlichen Verbindlichkeiten fristgerecht nachkommen. Erledigen Sie Ihre Steuererklärungen grundsätzlich fristgerecht, um keine negativen Einträge vorfinden zu müssen.