Sie haben jemanden kennengelernt und es hat gefunkt? Ein tolles Gefühl! Schwierig wird es dann, wenn Ihre Partnerin oder Ihr Partner noch nicht in Deutschland lebt und sich zunächst darum kümmern muss, wie er oder sie hier auch bleiben kann. Wir erklären Ihnen genau, wie Personen aus Drittstaaten eine Hochzeit und ein Leben in Deutschland möglich machen.
Eine Aufenthaltserlaubnis muss grundsätzlich von Personen aus Drittstaaten beantragt werden, wenn sie mit ihrem Partner oder ihrer Partnerin in Deutschland leben und arbeiten möchten.
Wichtig in der Unterscheidung zur Familienzusammenführung: Es geht hier um Personen, die noch nicht verheiratet sind, aber eine Hochzeit und ein Leben in Deutschland anstreben!
Ausländische Ehepartner, die nicht aus der EU kommen, benötigen ein spezielles Visum, um in Deutschland bleiben zu können.
Achtung: Ein Schengen-Visum zählt hier nicht! Sie brauchen tatsächlich ein nationales Visum - auch für Eheschließungen in Deutschland.
Nicht nötig ist ein Antrag für eine Aufenthaltserlaubnis in der Regel für EU-Bürger. Heiraten Sie also als deutscher Staatsangehöriger eine andere Person aus der EU (oder umgekehrt), können Sie als Angehöriger in jedem Land problemlos leben.
Für alle anderen Staatsangehörigen ist eine Aufenthaltserlaubnis nötig.
Ihr Standesamt vor Ort gibt Ihnen genaue Auskunft darüber, welche Dokumente Sie vorab besorgen müssen. In der Regel zählt dazu:
Wenn Sie alle benötigten Dokumente beisammen haben, geben Sie diese beim Standesamt ab, um einen Termin für die Eheschließung festzulegen.
Bei der deutschen Botschaft des jeweiligen Landes beantragt Ihr Partner bzw. Ihre Partnerin ein Visum. Dafür ist ein Nachweis über die Grundkenntnisse der deutschen Sprache wichtig. Eine gewissen Vorlaufzeit ist in der Regel also wichtig.
Über die Botschaft entsteht dann der Kontakt zu der Ausländerbehörde, die in Deutschland für Sie zuständig sein wird. Diese prüft Ihre Wohnverhältnisse (ist die Wohnung groß genug?) und erteilt dann ihre Zustimmung.
Mit dem gültigen Visum kann Ihr Partner/Ihre Partnerin nach Deutschland kommen und Sie standesamtlich heiraten. Hierbei müssen nicht nur die allgemeinen Voraussetzungen einer Hochzeit eingehalten werden, sondern auch folgendes beachtet werden: Wenn dem Standesbeamten auffällt, dass es einen Aufhebungsgrund für die Ehe geben könnte, kann er die Hochzeit verweigern. Das kann beispielsweise sein, weil einer von beiden durch eine arglistige Täuschung oder durch eine Drohung zur Ehe gedrängt wurde.
Dafür ist es wichtig, die Eheurkunde bei der zuständigen Ausländerbehörde einzureichen, um eine Aufenthaltserlaubnis zu beantragen. In aller Regel gibt es dann keine Probleme mehr.
Eine erste Aufenthaltserlaubnis gilt ein bis drei Jahre. Die Person aus dem Drittstaat muss in der Regel in dieser Zeit Sprach- und Integrationskurse belegen. Wie es weitergeht, lesen Sie im nächsten Kapitel.
Kosten fallen für das Visum und für die Hochzeit in normaler Höhe an. Es kann dauern, bis Sie einen Termin beim jeweiligen Standesamt bekommen. Auch die Visumserteilung kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Falls ein Deutschkurs nötig wird, verlängert das die Wartezeit natürlich noch einmal.
Sie dürfen dann in Deutschland leben und hier arbeiten. Die Aufenthaltserlaubnis muss regelmäßig verlängert werden.
Für Verheiratete gelten folgende Voraussetzungen für ein dauerhaftes Aufenthaltsrecht:
Nach drei Jahren tritt außerdem ein eigenständiges Aufenthaltsrecht in Kraft. Egal, ob die Ehe fortbesteht - der Ehepartner aus dem Drittstaat darf dann bleiben. Nach einer Trennung droht also nicht automatisch die Abschiebung - je nachdem, wie lange die Person schon in Deutschland ist. Für ein Bleiberecht ist es natürlich von Nöten, dass Deutschkenntnisse und finanzielle Mittel für den Lebensunterhalt vorhanden sind.
Es gilt das normale Scheidungsrecht. Das heißt, dass eventuell Zugewinnausgleich, Versorgungsausgleich und Ehegattenunterhalt gezahlt werden muss.
Sie können sich einerseits an ein Standesamt wenden, aber auch an die Ausländerbehörde vor Ort. Ebenso geben Botschaften im Ausland Auskunft zu Fragen.
Wer in Deutschland heiraten und wohnen möchte, muss sich zunächst um einen Hochzeitstermin sowie ein normales, nationales Visum bemühen. Erst dann kann die Person aus dem Drittstaat legal einreisen. Der Ausländerbehörde müssen Sie dafür glaubhaft versichern, dass es ernst ist mit Ihrer Partner/Ihre Partnerin und sie keine Scheinehe allein wegen des Aufenhaltsrechts eingehen.