Sie planen, nach Deutschland zu kommen und hier zu arbeiten? Dann benötigen Sie in vielen Fällen ein Arbeitsvisum (working visa Germany). Deutschland ist ein großer Wirtschafts- und Wissenschaftsstandort. Insbesondere Innovationen und Forschung werden hier vorangetrieben. Mit einem Arbeitsvisum können Sie Teil dieser Erfolgsgeschichte werden. Auch die hohe Sicherheit, das internationale Netzwerk und die offene Gesellschaft sprechen für Deutschland als Arbeits- und Lebensraum.
Wie Sie dieses beantragen und worauf Sie besonders achten müssen, lesen Sie hier.
Sie können für folgende Zwecke ein Arbeitsvisum für Deutschland bekommen:
Es kommt jedoch auf das Herkunftsland an, ob Sie ein Visum brauchen oder nicht. Informieren Sie sich hierzu bei der deutschen Botschaft bzw. dem deutschen Konsulat in Ihrem Heimatstaat.
EU-, EWR- und Schweizer Bürger können ohne Visum in Deutschland arbeiten. Es gibt auch einige Länder, deren Staatsbürger zunächst nach Deutschland kommen und erst hier eine Aufenthaltserlaubnis beantragen können. Welche das sind, lesen Sie hier. Alle anderen Staatsbürger müssen vorab ihr Visum schon beantragen. Genaueres finden Sie hier.
Dieser Punkt ist nach dem Fachkräfteeinwanderungsgesetz geregelt. Eine Einreise zum Arbeiten steht besonders sogenannten “hochqualifizierten Ausländern” offen, insbesondere Forschern mit besonderen technischen Kenntnissen sowie Lehrpersonal oder wissenschaftliches Personal in herausragenden Positionen. Auch konzerninterne Übernehmer, primär Manager und Spezialisten haben gute Chancen.
Aber nach dem Fachkräfte Einwanderungsgesetz können auch Inhaber eines Studienabschlusses oder einer sonstigen Ausbildung sich als Fachkraft für ein Arbeitsvisum bewerben.
Für Fachkräfte gelten folgende Voraussetzungen für eine erfolgreiche Beantragung des Arbeitsvisums:
Ein Stellenangebot ist nicht unbedingt nötig, Sie können auch erst einmal bis zu sechs Monate ein Visum für die Arbeitsplatzsuche erhalten.
Sonderfall reglementierte Berufe: Deutschland verlangt hier eine Berufsausübungserlaubnis, beispielsweise im Gesundheitswesen. Alles dazu lesen Sie hier.
Sie benötigen im Regelfall folgende Dokumente:
Erkundigen Sie sich aber bei der deutschen Botschaft Ihres Heimatlandes, ob für Sie zusätzliche Regelungen gelten.
Ohne Anerkennung ist leider kein Visumantrag möglich. Alle Infos lesen Sie hier.
Sobald Sie einen zukünftigen Arbeitgeber gefunden haben, füllt dieser das entsprechende Formular aus. Sie können alternativ auch ein Visum zur Arbeitsplatzsuche beantragen, dann haben Sie sechs Monate Zeit dafür.
Zeugnisse übersetzen lassen, sich krankenversichern, die Abschlüsse zertifizieren: Die Unterlagen zusammenzusammeln bedeutet meist bereits im Vorfeld viel Arbeit. Beginnen Sie rechtzeitig, bei den entsprechenden Stellen nachzufragen und fertigen Sie beglaubigte Kopien an.
Diesen Termin absolvieren Sie normalerweise bei der deutschen Botschaft in Ihrem Herkunftsland. Sie müssen die Gebühr von 75 Euro vor dem Interview bezahlen, um teilnehmen zu können.
Sobald Sie ein Visum haben, können Sie einreisen nach Deutschland. Aber Achtung: Innerhalb von sechs Monaten müssen Sie einen inländischen Aufenthaltstitel besorgen, indem Sie zur Ausländerbehörde gehen.
Ausnahme: Sie sind aus Australien, Großbritannien, Israel, Japan, Kanada, der Republik Korea, von Neuseeland und der Vereinigten Staaten von Amerika. In diesem Fall reisen Sie ohne Visum ein und beantragen direkt vor Ort den Aufenthaltstitel.
Die Staatsangehörigen der meisten Länder brauchen sogar ein Visum, bevor sie einreisen. Zumindest das Visum zur Arbeitsplatzsuche muss vorliegen, um zunächst sechs Monate bleiben zu dürfen.
Sie müssen Ihr Visum einige Monate im Voraus beantragen. Kümmern Sie sich so schnell wie möglich darum, da die Abläufe sehr lange dauern können!
Die Bearbeitungszeit beträgt meist zwischen einem und drei Monate.
Die Höchstdauer ist vier Jahre. Ist Ihr Arbeitsvertrag befristet, kann die Zeit auch kürzer sein. Danach können Sie einen unbefristeten Aufenthaltstitel beantragen.
In diesem Fall benötigen Sie ein Studienvisum. Dann gelten folgende Regeln:
EU-, EWR- und Schweizer Studierende können genau wie Deutsche bis zu 20 Stunden pro Woche arbeiten. Alle anderen können im folgenden Umfang jobben:
Ausnahme: Sie sind wissenschaftliche Hilfskraft, hier sind mehr Stunden möglich.
Deutschland vergibt an qualifizierte Fachkräfte aus dem Ausland Arbeitsvisa, damit diese sich in den Arbeitsmarkt eingliedern können. Sie müssen hierfür ihren Abschluss anerkennen lassen.
Das Visum sollte mehrere Monate im Voraus beantragt werden. Hierzu gehen Sie zu der Vertretung Deutschlands in Ihrem Heimatland. Dort wird ein Interview sowie eine Prüfung Ihrer Unterlagen durchgeführt. Danach haben Sie zunächst höchstens vier Jahre eine Aufenthaltserlaubnis, die anschließend in einen dauerhaften Aufenthaltstitel umgewandelt werden kann.